Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.02.2008

Eing. Dat. 21.02.2008

 

Nr. 288

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

Schadstoffsanierung als Sofortmaßnahme in der Leibnizschule (Neubau) Brandsbornstraße 11, Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 042/08 vom 20.02.2008, DS I (A) 288


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Schadstoffsanierung als Sofortmaßnahme in der Leibnizschule
    Brandsbornstraße 11, Offenbach a. M., nach der von der Entwicklung
    Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG GmbH), Senefelderstraße 162,
    Offenbach a. M. in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.120.000
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    schließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto:
   
60010.50000 “Gebäudesanierung, -unterhaltung, -reparatur“ (Sachkontonummer: 
    61610001) – Produkt 01.01.08.01, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007           800.000,00 €
    Haushaltsplan 2008           320.000,00 €
    insgesamt                         1.120.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Im Rahmen der Erstellung eines Schadstoffkatasters für die Offenbacher Schulen wurden vom TÜV Südhessen auch Messungen in der Leibnizschule (Neubau) Brandsbornstraße durchgeführt.

 

Hierbei wurden in den Deckenplatten der untersuchten Klassenräume, Bauteile A, B, C und D (Brandschutzanstrich) wie auch in der Aula, Bauteil E (Holzschutzmittel), PCB- bzw. PCP-Gehalte festgestellt, wobei die Messwerte zwischen 2.800 und 4.300 ng/cbm über den zulässigen Grenzwerten der „Hessischen Richtlinien für die Bewertung und Sanierung von PCB-belasteten Baustoffen und Bauteilen in Gebäuden“ lagen. Wie weitere Messungen ergeben haben, befinden sich auch in den Fußböden und teilweise in den Gipskarton-Trennwänden Sekundärbelastungen.

 

Gemäß PCB-Richtlinie ist die Stadt Offenbach a. M. aufgefordert, bei Raumluftkonzentrationen von über 3.000 ng/cbm unverzüglich binnen 3 Monaten geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diesen Grenzwert auf deutlich unter 3.000 ng/cbm zu senken. Die Sanierungsvorgaben sind jedoch erst dann vollständig erfüllt, wenn die Schadstoffkonzentration der Raumluft nachweislich unter 300 ng/cbm liegt. Deshalb musste bereits im Herbst 2007 unverzüglich mit ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen werden.

 

Hierzu hat der Oberbürgermeister im Rahmen der Eilzuständigkeit des § 70 Abs. 3 HGO aufgrund einer ersten überschlägigen Kostenschätzung der EEG GmbH bei USK 60010.50000 Mittel in Höhe von 920.000,00 € für den ersten Sanierungsabschnitt bereitgestellt.

 

Da die Schule nicht geschlossen bzw. die Klassen nicht komplett ausgelagert werden konnten, wurden vor Sanierungsbeginn in den Herbstferien 2007 Klassencontainer für insgesamt 8 Klassen aufgestellt und möbliert.

 

Als erster von insgesamt drei Sanierungsabschnitten wurden dann im Bauteil A in den Herbstferien 2007 alle primären (Deckenplatten) und sekundär belasteten Bauteile, Fußbodenbeläge, Beschichtungen, Anstriche usw.) entfernt, um den zulässigen Grenzwert (PCB-Gehalt der Luft) von 3.000 ng/cbm in der Raumluft zu unterschreiten. In einem Zeitraum von zwei Jahren nach Kenntnisnahme der Belastungen ist dieser Wert jedoch dauerhaft auf unter 300 ng/cbm zu senken.

 

Durch weitere repräsentative Zwischenmessungen nach Durchführung der Sanierungsarbeiten im Bauteil A wurde festgestellt, dass der langfristige Grenzwert von 300 ng/cbm durch die durchgeführten Sanierungsarbeiten noch nicht unterschritten wird.

 

Als weitere Sekundärquellen der Belastung stellten sich zusätzlich nach einer detaillierten Materialprobenanalyse die Wandbeschichtungen auf allen Massivbauteilen (verputzte Wände, Stahlbeton-Unterzüge und Stahlbeton-Stützen) sowie die Lackierung der Türzargen heraus. Diese Beschichtungen und Lackierungen müssen ebenfalls entfernt werden, um eine nachhaltige Schadstoffsanierung zu gewährleisten.

 

In den durchzuführenden weiteren zwei Sanierungsabschnitten in den Bauteilen B, C und D werden die Schulklassen der einzelnen Gebäudeteile bauabschnittsweise in die bereits vorhandenen Klassencontainer ausgelagert und dort unterrichtet. Anschließend werden die primär (Deckenplatten) und sekundär (Fußbodenbeläge, Beschichtungen, Anstriche usw.) belasteten Bauteile, wie im ersten Sanierungsabschnitt, fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Weiterhin erfolgt eine Demontage und Remontage der im Deckenbereich integrierten Haustechnik, wie Verkabelungen und Leuchten. Entfernung der belasteten Anstriche und Beschichtungen auf Massivbauwänden bzw. Türzargen. Danach erfolgt eine zweimalige Vollreinigung aller Oberflächen, Möbel und Einrichtungsgegenstände von eventuell belasteten Baustäuben und die Wiederherstellung der zuvor entfernten Bodenbeläge und Anstriche. Danach erfolgt die Endreinigung und Einrichtung der Räume. Die Wiederherstellung der abgehängten Decken erfolgt im Zuge der Gesamtsanierungsmaßnahmen voraussichtlich ab Mitte 2008 im Rahmen des 10-Jahres-Schulsanierungsprogramms.

 

Für die Sanierungsmaßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten und im Einvernehmen mit der AG Gefahrstoffe nun eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft, mit 1.120.000,00 € abschließt.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.