Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.04.2008

Eing. Dat. 03.04.2008

 

Nr. 297

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 mit der Bezeichnung
„Spessartring/ Rheinstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/08 vom 02.04.2008, DS I (A) 297


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 20, zwischen Spessartring, Rheinstraße, Weg südlich des städtischen Anzuchtsgartens und Hainbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 20, Nr. 1, 3/1 (teilweise), 20/1, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25 sowie die Straßen- und Wegeflächen 316/5 (teilweise), 386/4 (teilweise), 387, 388/1, 390/1 (teilweise) 400/3 (teilweise), 413/1 (teilweise), 414/1 (teilweise) und 415.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.


Begründung:

 

Das Land Hessen beabsichtigt, in Offenbach den Neubau für das Polizeipräsidium Südosthessen (PP SOH) zu errichten. Hierfür werden die Grundstücke am Spessartring als gut geeignet angesehen. Das erforderliche Planungsrecht für diese wichtige Infrastruktureinrichtung im Oberzentrum Offenbach soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes 628 geschaffen werden. Die Verlagerung der heute dort vorhandenen Nutzungen, wie städtischer Anzuchtsgarten (GOAB), Kinder- und Jugendfarm, Teile einer Kleintierzuchtanlage sowie einzelne Kleingärten ist geplant.

 

Die Projektfläche ist im Regionalplan Südhessen 2000 überwiegend als Siedlungsbereich dargestellt.

 

Der gültige Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main weist die Fläche noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleintierhaltung und als Fläche für Erwerbsgartenbau, Stadtgärtnerei aus. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes in Mischbaufläche wurde bereits beantragt und soll im Parallelverfahren erfolgen.

 

Der Neubau des Polizeipräsidiums soll entweder im Rahmen eines Public-Privat-Partnership (PPP)- Projektes oder als Eigenbau durch das Land Hessen errichtet werden. Die Entscheidung hierüber ist abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beider Varianten, die das Land durchführt.

 

Anlage

Übersichtsplan mit Geltungsbereich des B-Planes Nr. 628 „Spessartring/ Rheinstraße“