Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.05.2008
Eing. Dat. 02.05.2008
Nr. 301
Dez.: IV (Amt 32)
„Taxenordnung und Taxentarif“
über die Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Offenbach/Main
Magistratsvorlage Nr. 124/08 vom 30.04.2008, DS I (A) 301
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Verordnung über die Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte
für den Verkehr von Taxen vom 01.04.2004 wird aufgehoben.
2. Die Verordnung über die Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit
Taxen (Taxenordnung) im Stadtgebiet Offenbach / Main gemäß § 47 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 1 der
Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom
10.10.1997 wird erlassen (Anlage 1).
3. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen
(Taxentarif) im Stadtgebiet Offenbach / Main gemäß § 51 Abs. 1 Personen-
beförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen
Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 wird
erlassen (Anlage 2).
Begründung:
Die derzeit gültigen Verordnungen über die Beförderungsbedingungen (Taxenordnung) und Beförderungsentgelte (Taxentarif) sind seit 01.04.2004 in Kraft.
Im Jahr 2007 beantragte die Taxi Union Offenbach e.V. die Änderung des Taxentarifs. Sie begründete den Antrag zum einem mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen sowie einer erheblichen Steigerung der allgemeinen Fixkosten, wie z.B. Beiträge für die Kfz-Versicherungen, Neuwagenpreise und Werkstattkosten. Im Zuge der Neufassung des Taxentarifs wurde die bestehende Taxenordnung ebenfalls überarbeitet und ergänzt.
Mit der Anhebung des Tarifs wird der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung getragen. Die zu der Tarif- und Taxenordnung anzuhörenden Institutionen (IHK, Fachverbände und Regierungspräsidium) haben der Anhebung des Taxentarifs sowie der Änderung der Taxenordnung bereits zugestimmt. Die Änderung hat keine finanzielle Auswirkung für die Stadt Offenbach/Main.
Die Tarife bewegen sich im Vergleich zu anderen hessischen Städten und Gemeinden im Mittel.
Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen
(Taxenordnung) in Offenbach am Main
Anlage 2: Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen
(Taxentarif) in Offenbach am Main
Anlage 3: Gegenüberstellung der alten und neuen Taxentarife