Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.05.2008

Eing. Dat. 14.05.2008

 

Nr. 302

 

 

 

Neues Verteilungsverfahren, zeitliche Ausweitung und Aufstockung der Mittel des Härtefonds „Mittagessenversorgung in hessischen Schulen“
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 14.05.2008, DS I (A) 302



Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, das Land Hessen aufzufordern:

1) das Verteilungsverfahren des Härtefonds „Mittagessenversorgung in hessischen
    Schulen“ in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu überarbeiten.
2) Die zeitliche Befristung des Härtefonds aufzuheben.
3) Die im Haushalt eingestellten Mittel des Härtefonds zu erhöhen.


Begründung:

Es ist begrüßenswert, dass die Hessische Landesregierung die Forderungen nach einem Härtefonds „Schul-Mittagessen“ aufgegriffen hat und einen Härtefonds „Schulessen für Hessen“ eingerichtet hat.

 

Das Verteilungsverfahren der Gelder, die über die Karl Kübel Stiftung im Namen des Landes Hessen zur Umsetzung des Härtefonds verwaltet werden, ist jedoch aus den folgenden Gründen abzulehnen:

 

Das derzeitige Verteilungsverfahren sieht vor, dass die Kommunen, die bereits aus eigenen Mitteln bedürftige Kinder unterstützen keine Mittel aus dem Härtefonds erhalten. Dieses Nachrangigkeitsprinzip führt dazu, dass verantwortungsvoll handelnde Kommunen, nun dafür abgestraft werden. Ein solches Verfahren bei der Mittelvergabe ist nicht akzeptabel.

 

Derzeit müssen die Lehrerinnen und Lehrer die Bedürftigkeit der Kinder selbst einschätzen. Die Begründungen für die Bedürftigkeit eines Kindes müssen für eventuelle Überprüfungen archiviert werden. Die Schulen sind damit in der Ungewissheit, ob das Land die Gelder wieder zurückfordert.

 

Das Verteilungsverfahren muss daher in Zusammenarbeit mit den Kommunen dringend überarbeitet werden.

 

 

Der Fonds ist derzeit ein befristetes Förderprogramm. In den kommenden Jahren wird es jedoch weiterhin erforderlich sein, das Mittagessen für bedürftige Schulkinder über einen Härtefonds zu bezuschussen. Die Befristung des Förderprogramms muss daher entfallen.

 

Darüber hinaus ist absehbar, dass die derzeit im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro nicht ausreichen werden. Alleine für die Mittagessensversorgung von Kindern in Offenbacher Kindertagesstätten, sind im Haushalt der Stadt Offenbach 530.000 € eingestellt. Es ist daher absehbar, dass für eine hessenweite Unterstützung bedürftiger Kinder, bei den Kosten des Mittagsessens an Schulen, insgesamt 5 Millionen Euro nicht ausreichen werden.