Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.05.2008

Eing. Dat. 15.05.2008

 

Nr. 304

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

Wahl der Schöffen;
hier:  Aufstellung der Vorschlagsliste für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013
Antrag Magistratsvorlage Nr. 126/08 vom 14.05.2008, DS I (A) 304


Die Stadtverordnetenversammlung wolle

    a) gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Aufnahme der im
        beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für
        Schöffinnen und Schöffen

        beschließen.

        (Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
        anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte
        der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich)

    b) 3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder als Beisitzerinnen oder Beisitzer
        des Schöffenwahlausschusses

        wählen.

        (Zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der
        gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.)


Begründung:

 

a) Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungs-

    bestimmungen ist eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

 

    Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von den in der Stadtverordneten-

    versammlung vertretenen Parteien, der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband,

    und der Jüdischen Gemeinde vorgeschlagen.

 

    Teilweise haben sich auch Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die

    Schöffenliste beworben.

 

b) Weiterhin tritt gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Aus-

    schuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche

    zu entscheiden und die für die nächsten fünf Geschäftsjahre (01.01.2009 –

    31.12.2013) erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat.

    Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als Vorsitzender, ein von der Landesre-

    gierung bestimmter Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als

    Beisitzer an.

 

    Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a. M. auch einen Teil des Kreises Offenbach

    umfasst, werden lediglich 3 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenver-

    sammlung der Stadt Offenbach a. M. gewählt.

Anlage