Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.06.2008

Eing. Dat. 02.06.2008

 

Nr. 308

 

 

 

 

Einrichtung von Solarkraftwerken
Antrag CDU vom 02.06.2008. DS I (A) 308

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
    für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
    und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;

2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
    ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
    beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
    Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
    berücksichtigen;

3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
    mit einzubeziehen;

4. eine Beschlussvorlage zur Errichtung von Solarkraftwerken ist bei positiver
    Beurteilung der Stadtverordnetenversammlung als Projektvorlage zu unterbreiten.


Begründung:

 

Die hessische Gemeinde Taunusstein konnte kürzlich die Errichtung eines Solarkraftwerkes auf einer ehemaligen Mülldeponie beschließen.

Dem sind positiv beschiedene Prüfungen vorangegangen, welche belegen, dass diese Anlage aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll und finanzierbar ist.

 

Die Stadt Offenbach verfügt ebenfalls über Deponien und brachliegende Flächen. Ob diese gemäß Schattierung und Anforderung an, zwar geringe, doch vorhandene Tragfähigkeit des Grundes ähnlich der Fläche in Taunusstein genügen, wäre Gegenstand einer solchen Prüfung.

 

Da die finanzielle Lage der Stadt Investitionen nur auf Kreditmarktmitteln gründen kann, muss eine Machbarkeitsprüfung für eine auf lange Sicht rentable Anlage auch Finanzierungskosten einbeziehen. Dies soll allerdings nicht nur auf kurz- oder mittelfristiger Sicht basieren, sondern auch auf langfristige Nutzung ausgerichtet werden. Die antragstellende Fraktion sieht hier den Zeitraum von mindestens 20 Jahren.

 

Da, besonders wegen der aktuellen Energiepreisentwicklung, solche Maßnahmen eine langfristige Wirkung zeigen, erscheint, auch aufgrund von verstärktem ökologischen Bewusstseins, eine Durchführung bei kostenneutraler Darstellung möglich.