Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.06.2008

Eing. Dat. 29.05.2008

 

Nr. 310

 

Dez.: II (Amt 51)

 

 

 

Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren (U3) und Kinder im schulpflichtigen Alter gem. § 24 a SGB VIII sowie zum Ausbau der Plätze U3 bis 2013.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/08 vom 28.05.2008, DS I (A) 310

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a SGB VIII Abs. 2
    Nummer 1 i.V.m. den §§ 24a Abs. 1 und 24 Abs. 2 erfolgt in den nach Anlage 1
    festgelegten Ausbaustufen bis 2010.

2. Der Ausbau an U3-Plätzen zur Sicherung des in 2013 eintretenden Rechtsan-
    spruches auf einen Betreuungsplatz erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten
    Ausbaustufen U3 bis 2013 für 35% der Population.

3. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum 15.3.08 wird gem. § 24a
    Abs. 2 Nummer 2 wie in Anlage 1 unter „Plätze zum 15.3.08“ - für U3 aus 22%
    und für Hortplätze aus 22% der Population aufgeführt - festgestellt.

4. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 3 beschlossenen Aus-
    bau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzu-
    sehen.

5. Die Ausbauplanung ist durch den Magistrat jährlich hinsichtlich Population und
    Bedarf zu überprüfen. Die daraus folgende Fortschreibung der Ausbauplanung ist
    den Ergebnissen der Überprüfung anzupassen und der Stadtverordnetenver-
    sammlung rechtzeitig vorzulegen, damit bis spätestens 15. Juni des jeweiligen
    Jahres hierüber beschlossen werden kann.

Begründung:

 

Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 eine durchschnittliche Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von 35 % zu erreichen. Der Bund stellt hierfür notwendige Investitionsmittel über die Länder bereit. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Bund und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung – „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ – abgeschlossen.

 

Die Bundesländer setzen diese Verwaltungsvereinbarung durch eigene Rechtsvorschriften um. Grundlage der Förderung in Hessen ist die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des „Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ vom 27. März 2008.

 

Mit Schreiben vom 16.4.2008 teilte das zuständige Regierungspräsidium Kassel die Inaussichtstellung der Fördermittel für das Jahr 2008 für die Stadt Offenbach mit. Das anschließend vorgestellte Antragsverfahren erfordert die Vorlage der Beschlussfassung zur Ausbauplanung nach Paragraph 24a Absatz (2) Nummer (1) SGB VIII bis zum 1.8.2008 beim hessischen Sozialministerium.

 

Paragraph 24a Absatz (2) verpflichtet die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung für den Übergangszeitraum bis zum Erreichen eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter drei Jahren (U3) und schulpflichtigen Kinder (Hort).

  1. jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und
  2. jährlich zum 15. März den jeweils aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.

Die als Anlage 1 beigefügte Tabelle weist als Bedarfsdefinition für die U3 Plätze gemäß SGB VIII § 24 Absatz (2) in Verbindung mit § 24a Absatz (1) - Ausbaubedarf bis Oktober 2010 - 22% der Population, das heißt 815 Plätze, aus. Bei Inkrafttreten des novellierten SGB VIII zum 1.1.2005 wurde entsprechend der dort getroffenen Bedarfsdefinition davon ausgegangen, dass für gut 22 % der U3-Kinder Plätze geschaffen werden müssten. Zur Bedarfsdeckung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für U3-Kinder bis 2013 wird derzeit aufgrund von Untersuchungen - beispielsweise des Deutschen Jugendinstituts - davon ausgegangen, dass für mindestens 35% der Population Plätze geschaffen werden müssen. Anlage 1 weist daher für die Planung bis 2013 einen Bedarf von 1296 Plätzen aus.

Bezüglich der vorgeschlagenen Ausbaustufen U3 bis 2010 führt der Magistrat bereits mit freien Trägern Verhandlungen über konkrete, realisierbare Projekte. Das Jugendamt mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten hat erfolgreich die Kindertagespflege ausgebaut und wird den weiteren Ausbau forcieren. Das Ausbauziel von 60 weiteren Tagespflegeplätzen nach dem 15.3. in 2008 ist bereits nahezu erreicht. Insoweit sind die bezifferten Ausbaustufen bis 2010 realistisch und erreichbar.

Bezüglich des Bedarfs an Hortplätzen geht der Magistrat davon aus, dass für 22% der Sechs- bis Zehnjährigen Plätze vorgehalten werden müssen. Das heißt es werden insgesamt mindestens 1098 Hortplätze benötigt und der Fehlbedarf am 15.3.08 beläuft sich auf 408 Plätze. Diese Bedarfsdefinition geht davon aus, dass der zunehmende Ausbau von Ganztagsschulangeboten insbesondere in der Sekundarstufe I ein bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen quantitativ begrenzt. Der vorgeschlagene Ausbau an Hortplätzen bis 2010 unterstellt die durch den Magistrat bereits eingeleitete Ausweitung des Modells Hort an den Grundschulen in Kooperation zwischen diesen und dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten.

Der zum 15.5.2008 nach Richtlinien geforderte Gesamtantrag für 2008 zur Förderung von U3-Plätzen nach dem „Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ wurde durch die Verwaltung des Jugendamtes fristgerecht gestellt. Zum 1.9.2008 ist nach Richtlinien ein weiterer Antragslauf für 2008 möglich. In 2008 nicht abgerufene beziehungsweise ausgeschöpfte Mittel werden dem Volumen der Folgejahre zugeschlagen

Gefördert werden erforderliche Investitionen für Baumaßnahmen (Neubau – bis zu 90% der zuwendungsfähigen Baukosten, jedoch nicht mehr als 14,5 T€ p. Platz -; Erweiterungsbau, Ausbau, Umbau – pauschal 4 T€ p. Platz, in Ausnahmefällen von Kosten oberhalb 17 T€ bis zu 8,5 T€-) wie für Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen (Krippen und alterstufenübergreifende Einrichtungen) sowie Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen für Kindertagespflegestellen.

Anlage