Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.06.2008

Eing. Dat. 03.06.2008

 

Nr. 312

 

 

 

 

 

Kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm
Antrag CDU vom 03.06.2008, DS I (A) 312


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept „Kommunales Förderungsprogramm
    Wohneigentum“ zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis
    30.09.2008 vorzulegen.

2. Dieser Programmentwurf soll unter anderem nachstehende Komponenten
    enthalten:
        - Förderung der Bildung von Eigenkapital
        - Förderung vergünstigte Erbpachtvergabe
        - Darstellung des finanziellen Umfangs der einzelnen Komponenten
        - Darstellung von Vorschlägen zur Finanzierung des Programms
        - Darstellung der zu begünstigenden Zielgruppen, z.B. Familien, Personen mit
          eigenem Erwerbseinkommen
        - Darstellung der abgabenrechtlichen Auswirkungen für Investoren und
          Interessenten
        - Intensive Beratung für Bauwillige über OF-/externe Förderprogramme
        - Vorlage eines Konzepts für die Erst- und begleitende Beratung und Betreuung
          von Bauwilligen – bspw. durch Einrichtung einer kommunalen Fachstelle


Begründung:

 

Die Ansiedlung neuer Bürger mit eigenem Erwerbseinkommen stellt einen wichtigen Baustein für den Umbau der Stadtgesellschaft dar. Auch junge Familien sollen dazu bewegt werden, wieder in die Stadt zurück zu ziehen bzw. in der Stadt zu verbleiben.

 

Ein ganzheitliches Programm, das alle denkbaren Fördermöglichkeiten enthält, erscheint hierzu notwendig, damit der genannte Personenkreis nicht weiter an das Umland verloren geht.

 

Gerade im Hinblick auf steigende Energie- und Fahrtkosten ist es notwendig, Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten, wieder dazu zu ermuntern, in die Stadt zurück zu kehren. Unter anderem könnten hierdurch Fahrtkosten und –zeiten eingespart werden.

 

Ein kommunales Wohnbauprogramm würde gerade Familien einen Anreiz dafür geben, in Offenbach zu bauen und damit auf Dauer in der Stadt zu leben oder bauwillige Familien nach Offenbach zu ziehen. Offenbach hat genügend ausgewiesene Baugebiete und kann mit einem kommunalen Wohnbau-Förderungsprogramm eine zusätzliche Nachfrage erreichen und damit manchem Projekt den dringend notwendigen Schub geben. Die Ausschöpfung solcher Förderungen, auch von externen Zuschussgebern, stellt einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Veränderung der Sozialstruktur der Stadt dar.

 

Durch die Streichung der „Eigenheimzulage“ im bundesweit gültigen Steuerrecht ist nicht nur in Offenbach der Wohnungsbau stark zurückgegangen. Es hat auch dazu geführt, dass die Förderung des Landes Hessen im Wohnungsbau derzeit nur zurückhaltend ausgeschöpft wird. Für viele Bauwillige bedeutet die notwendige Voraussetzung der Bereitstellung von 15% Eigenkapital zur Errichtung für selbst genutzten Wohnraum eine unüberwindliche Hürde.

 

An dieser Stelle sollte deshalb ein Baustein der kommunalen Wohnbauförderung ansetzen. Bei einem angenommenen Objektpreis von 250.000 Euro könnte das notwendige Eigenkapital in Höhe von etwa 20.000 – 25.000 Euro als zins- und tilgungsfreies Darlehen für 10 Jahre gewährt werden. Durch ein solches kommunales Förderungsprogramm würden Bauwillige zudem in die Lage versetzt, die Bauförderung des Landes Hessen in Form von weiteren zinsgünstigen Darlehen zu erhalten.

 

Weiter weist die antragstellende Fraktion darauf hin, dass sich durch eine zuverlässige Mehrjährigkeit eines solchen Programms ein nachhaltiger Effekt einstellen wird. Gelingt es beispielsweise dadurch, 100 oder mehr Familien mit gutem Einkommen dauerhaft für die Stadt zu gewinnen und/oder eine Abwanderung in das Umland zu verhindern, wäre ein dauerhafter Gewinn für unsere Stadt erzielt. Ein solches Wohnbauprogramm ergänzt die Aktion „Besser leben in Offenbach“ in besonderem Maße.

 

Eine entsprechende Beratungs-Fachstelle ist selbstverständlich und wichtig. Vielfach ist – auch und gerade aufgrund der oftmals komplizierten Förderbedingungen bei externen Programmen – ein profundes Spezialwissen gefragt und notwendig. Nur dadurch kann eine kompetente und intensive Beratung der Interessenten stattfinden. Der Magistrat ist deshalb gefordert, dies entsprechend sicher zu stellen. Wichtig ist zudem, dass die Beratung neutral (d.h. ohne Bindung beispielsweise an eine Bank) erfolgt und einzig den Interessen der Stadt Offenbach verpflichtet ist.

 

Zur Finanzierung des vorgeschlagenen Programms muss nicht zwangsläufig auf die 20 Mio. Euro umfassende Zuwendung des Landes Hessen an die Stadt geschaut werden. Hier ist auch die Kreativität des Magistrats gefragt. Die antragstellende Fraktion möchte der hierzu im Vergleich zu anderen Projekten sicherlich notwendigen Prioritätensetzung durch den Magistrat nicht vorgreifen.

 

Die antragstellende Fraktion hat zahlreichen Presseveröffentlichungen entnommen, dass ein solches Förderungsprogramm auch von anderen Fraktionen unterstützt und für notwendig erachtet wird. Auch Oberbürgermeister Schneider hat sich hierzu in verschiedenen Medien öffentlich zustimmend geäußert.

 

Es sollte daher dem Magistrat möglich sein, Formulierungs­vorschläge nebst Bericht dem Tenor entsprechend bis 30.09.2008 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.