Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2008

Eing. Dat. 05.06.2008

 

Nr. 313

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 563B
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel“
hier:    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 162/08 (Dez.: I, Amt 60) vom 05.06.2008, DS I (A) 313


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1. Für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches soll der Bebauungsplan Nr.
    563A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebau-
    ungsplan Nr. 563B.

2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungsplanän-
    derung liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 4 innerhalb des räumlichen Gel-
    tungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 563A.

    Der Geltungsbereich wird unter Bezugnahme auf die Festsetzungen des Bebau-
    ungsplans Nr. 563A "Hafen Offenbach, Mainviertel" wie folgt umgrenzt:

    Im Süden und Osten: Von den nördlichen Grenzen der Straßenverkehrsflächen
    am Nordring und zur Carl-Ulrich-Brücke.

    Im Norden: Von den nördlichen Grenzen der Verkehrsflächen besonderer Zweck-
    bestimmung "Fußweg".

    Im Westen: Von der nordwestlichen Grenze des Plangebietsteils 2 (MI) in Verlän-
    gerung bis zur nördlichen Grenze der Straßenverkehrsfläche "Planstraße A", der
    nördlichen Grenze des Plangebietsteils 2 (MI), der Grenze zwischen den Plange-
    bietsteilen 2 und 3 (MI), der Grenze zwischen Verkehrsflächen besonderer Zweck-
    bestimmung "Fußgängerbereich" und der Wasserfläche "Hafenbereich" und der
    westlichen Begrenzung des Plangebietsteils 4 (MI).

   
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Über-
    sichtsplan (Anlage 1) dargestellt.


3. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen
    Offenbach, Mainviertel“ (Bebauungsplan Nr. 563B – Anlage 2a) mit textlichen
    Festsetzungen – Stand 13.05.2008 (Anlage 2b) – einschließlich Begründung mit
    Umweltbericht – Stand 13.05.2008 (Anlage 3) – werden der Beteiligung der Öffent-
    lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
    lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde gelegt.

4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt durchgeführt:

            a)        Veröffentlichung in der Presse
            b)        Ausstellung der Planung im Amt für Stadtplanung und Baumanagement
                      für die Dauer von 4 Wochen mit Gelegenheit zur persönlichen Darle-
                      gung und Erörterung durch Mitarbeiter/-innen des Amts für Stadtpla-
                      nung und Baumanagement.
            c)         Bürgerversammlung zur öffentlichen Darlegung und Erörterung der
                      Planung und Anhörung der Bürger.


Begründung:

 

Zu Ziffer 1:

Der Bebauungsplan Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel“ ist nach dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 31.01.2008 mit der öffentlichen Bekanntmachung am 25.02.2008 rechtskräftig geworden. In der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Rahmenvereinbarung mit der SOH GmbH Grundlagen für die Realisierung des Gebiets beschlossen.

 

Im Rahmen der parallel anlaufenden Erschließungsplanungen hat das mit der Ge-staltung des öffentlichen Raumes beauftrage Planungsbüro Atelier Dreiseitl, Überlingen am Bodensee, Möglichkeiten zur baulich-räumlichen Weiterentwicklung des sogenannten „Dreiecksplatzes“ im östlichen Bereich des Plangebietes aufgezeigt.

 

Wesentliche Eckpunkte dieser Planung stellen die Öffnung des Platzes zum Hafenbecken nach Westen sowie die bauliche Fassung des Platzes durch ein zusätzliches Gebäude an der Nordkante dar. Dadurch erhält der Platz eine neue Achse, die vom Hafenbecken im Westen bis zum Main im Osten führt und damit das Element „Wasser“ vom Platz aus besser erlebbar macht. Hierzu ist es erforderlich, die Standorte der am östlichen Rand des Platzes geplanten Hochhäuser geringfügig in die neue Achse zu drehen. Eine zusätzliche Betonung dieser neuen Achse wird durch die Ausbildung einer durchgehenden Arkade entlang der südlichen Platzkante erreicht. Hierzu sind die nördlichen Gebäudefluchten des geplanten Nahversorgungszentrums etwas zurückzunehmen.

 

Die geplanten Änderungen sind der beigefügten Skizze des Atelier Dreiseitl (Anlage 4) zu entnehmen.

 

Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 563A zu ändern.

 

 

Zu Ziffer 2:

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den zur Überplanung anstehenden Teilflächen des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 563A.

 

 

Zu Ziffer 3:

Für das Änderungsverfahren sind die gemäß Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrensschritte zu durchlaufen, d.h. zunächst die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

Zu Ziffer 4:

Die vorgeschlagene Form der Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht den ortsüblichen Beteiligungsverfahren der Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Anlagen

 

1.      Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2.      1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel“ (Bebauungsplan Nr. 563B), Vorentwurf, Stand 13.05.2008

3.      Begründung mit Umweltbericht, Vorentwurf, Stand 13.05.2008

4.      Planskizze des Atelier Dreiseitl, Skizze, Stand 18.10.2007

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder lagen die Kopien der gutachterlichen Stellungnahmen zu den durch die Bebauungsplanänderung fachlich berührten Einzelgutachten des Umweltberichts bis zur Beschlussfassung durch den Magistrat aus. Diese Unterlagen liegen jetzt zur Einsichtnahme im Büro der Stv.-Versammung bereit.