Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2008

Eing. Dat. 05.06.2008

 

Nr. 316

 

 

Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau der Hortplätze an Offenbacher
Grundschulen in Kooperation mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 177/08 (Dez.: II, Amt 51) vom 04.06.2008, DS I (A) 316


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1. Zum Schuljahr 2008/09 wird beim EKO als Träger an der Goetheschule, der
    Mathildenschule und der Buchhügelschule in der ersten Jahrgangsstufe jeweils
    eine Hortgruppe eingerichtet.

2. An der Eichendorffschule wird das bereits eingeführte Hort/Ganztagsklasssen-
    modell von EKO und Schule mit dem Schuljahr 2008/09  - beginnend mit der
    ersten Jahrgangsstufe - zweizügig geführt.

3. Der Magistrat wird beauftragt, im Nachtragshaushaltsplanentwurf 2008 die für 100
    zusätzliche Hortplätze ab 1.8.2008 noch nicht vorgesehenen Haushaltsmittel zur
    Beitragsentlastung nach § 90 SGB VIII bei dem Untersachkonto 45410.76110
    (voraussichtlich 38 T€) vorzusehen.

4. Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2009 die Mittel zur
    Förderung (nach § 90 SGB VIII) für die 100 neu geschaffenen Hortplätze sowie
    die ab August 09 hinzukommenden 100 Hortplätze bei dem Untersachkonto
    45410.76110 (voraussichtlich 127 T€) und die notwendigen Betriebskostenzu-
    schüsse bei dem Untersachkonto 46420.70700 (voraussichtlich 492 T€)
    vorzusehen.

5. Der Magistrat wird beauftragt, weitere Grundschulen für das Modell Ganztags-
    klassen in Kooperation mit dem Hortangebot des EKO zu gewinnen und das
    Modell bedarfsorientiert weiter zu entwickeln.

6. Der Magistrat wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, sich an der
    Finanzierung von Horten an den Grundschulen mit originären Landesmitteln
    wesentlich stärker als bisher zu beteiligen.





Begründung:

 

Ausweislich des ebenfalls im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung
vorliegenden „Grundsatzbeschlusses zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren (U3) und Kinder im schulpflichtigen Alter gem. § 24 a SGB VIII“ müssen bis 2010 noch mindestens 400 Hortplätze geschaffen werden. Mit diesem Beschluß wird das Ausbauziel bis 2010 erreichbar, sofern spätestens 2010 eine weitere
Grundschule sich an der Umsetzung des Konzeptes beteiligt oder eine der
beteiligten Grundschulen die Zweizügigkeit einführt.

 

Das an der Eichendorffschule bereits erprobte Konzept der strukturellen wie
räumlichen Zusammenlegung von Hort und Grundschule mit dem Ziel, in diesen
dabei entstehenden Ganztagsklassen Bildungstage ganztägig für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren, bietet aus der Sicht aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Schulträger sowie Jugendhilfeträger) überzeugende Vorteile:

 

  • Für die Schülerinnen und Schüler steigt die Option auf einen erfolgreicheren schulischen Werdegang und bessere Schulabschlüsse.
  • Die Eltern werden entlastet von der Unterstützung bei den Hausaufgaben und erhalten das Angebot zuverlässiger Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr beziehungsweise 17:00 Uhr.
  • Die Stadt als Schulträger nutzt für den Ganztagsbetrieb der Grundschulen geschaffene und noch zu schaffende Räumlichkeiten in den Schulen intensiv.
  • Die Stadt als Jugendhilfeträger erreicht höhere Platzkapazitäten im Hortbereich mit geringeren Investitionskosten gegenüber der Schaffung von separierten Raumangeboten des EKO oder freier Träger.
  • Die vom Hessischen Bildungsplan für Kinder von 0-10 Jahren geforderte Kooperation und Abstimmung zwischen Grundschule und Elementarbildung wird gefördert und erleichtert.

 

Die im Beschlusstenor aufgeführten Grundschulen haben ihre Beteiligung bereits mit der Jugendamtsleitung beziehungsweise der Betriebsleitung des EKO in Kooperation mit dem Schulamt und dem Staatlichen Schulamt vorbereitet. Die Eichendorffschule beabsichtigt, das Angebot, sofern organisatorisch noch umsetzbar, beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 zweizügig vorzuhalten.

 

Zu 3

 

Die im Haushaltsplan 2008 für Betriebskostenzuschüsse eingeplanten Mittel sind ausreichend.

Für die Elternentlastung nach § 90 SGB VIII für die 4 zusätzlichen Hortgruppen werden für 5 Monate ca. 38 T€ benötigt. Diese können im Nachtragshaushaltsplan 2008 durch Minderausgaben bei den Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden.

 

Zu 4

 

Für Elternentlastung nach § 90 SGB VIII werden für 4 Hortgruppen über 12 Monate und weitere 4 Hortgruppen über 5 Monate ca. 127 T€ benötigt.

Für Betriebskostenzuschüssen werden für 4 Hortgruppen über 12 Monate und weitere 4 Hortgruppen über 5 Monate ca. 492 T€ benötigt.

 

Zu 5

 

Das Ausbauziel, bis 2010 für mindestens 22% der Hortpopulation Plätze vorzuhalten, kann nur erreicht werden, wenn noch mindestens eine weitere Grundschule in das Modell einbezogen wird oder eine der bereits beteiligten Grundschulen mehrzügig wird.

 

Außerdem hält es der Magistrat unter bildungspolitischen Zielsetzungen für die Offenbacher Situation für geboten, durch dieses Modell das Angebot echter Ganztagsschulangebote auszubauen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, daß die Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen in keiner Altersphase als der von 0 bis 10 Jahren nachhaltiger und damit letztlich auch kostengünstiger positiv beeinflußt werden können. Insbesondere Kinder, deren Eltern eine andere Muttersprache als Deutsch sprechen, erhalten mit diesem Ganztagsangebot ein Erfolg versprechenderes Bildungsangebot.

Aus der Perspektive des Bedarfs an Maßnahmen zur Steigerung der Ergebnisse des Bildungssystems Schule wie erfolgreicher Integration von Migrantinnen und Migranten in Offenbach ist der Ausbau dieses Kooperationssystems zwischen Grundschulen und Jugendhilfe geboten.

 

Zu 6

 

Das Land Hessen beteiligt sich nach wie vor aus originären Landesmitteln an den Ausgaben der Jugendhilfe für Bildung und Betreuung im Elementar- und Hortbereich nur geringstfügig. Insbesondere die Horte der Jugendhilfe fangen den durch die Hessische Landesregierung verursachten Mangel an vollständigen Ganztagsschulangeboten auf. Die vom Land Hessen teilfinanzierten Angebote der Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung in Schulen decken weder den Betreuungs- und schon gar nicht den Bildungsbedarf der Schülerinnen und Schüler wie ihrer Eltern. Aus der Sicht des Magistrates wäre es daher die Pflicht des Landes Hessen, bis zur bedarfsdeckenden Einführung von echten Ganztagsschulen die Kosten ergänzender und besonders strukturell mit Schule verzahnter Hortangebote überwiegend zu tragen.

 

Der von der Landesregierung vorgelegte Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für 0-10jährige fordert - aus guten Gründen - die pädagogische Verzahnung von
Elementarbildung, Horten und Grundschule. Es muß daher gefordert werden, daß sich das Land Hessen auch an den Kosten beteiligt.