Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2008

Eing. Dat. 05.06.2008

 

Nr. 318

 

 

 

Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 179/08 (Dez.: II, Amt 57) vom 04.06.2008, DS I (A) 318

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1.        Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstät-
            ten Offenbach für das Geschäftsjahr 2008, der im

1.1      Erfolgsplan

            bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 17.299 und den Erträgen in Höhe
            von T€ 16.834 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 465 abschließt

            und im

1.2      Vermögensplan

            bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von € 682.001 und Investitionen von
            € 213.110 sowie einem Jahresverlust von € 465.034 und der Gewinnabfüh-
            rung nach Plan i.H.v. € 3.587 ausgeglichen abschließt.

1.3      Stellenübersicht

            und die

1.4      Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 9.6.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Nachtragswirtschaftsplan 2008 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenkredite gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Nachtragswirtschaftsplan 2008 in ihrer Sitzung vom 28.05.2008 dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes Hessen ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn wesentliche Änderungen eintreten oder zu erwarten sind. Insbesondere, wenn eine Stellenvermehrung erforderlich wird. Die Einrichtung von 4 weiteren Hortgruppen an Grundschulen zum Schuljahr 2008/09, die mit dem ursprünglichen Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 noch nicht vorgesehen werden konnte sowie die erhebliche Ausweitung der Tagespflege macht eine angemessene Stellenvermehrung notwendig.

Außerdem sind erhebliche Veränderungen der Erträge aus Betriebskostenzuschüssen aufgrund des zu erwartenden Ausgleichs für die Tarifsteigerung 2008 vorzusehen. Im Vermögensplan sind die ggflls. notwendigen Mittel zur Ausstattung der Küchen für die Essensversorgung der zusätzlichen Hortplätze eingeplant. Die Personalaufwendungen mußten aufgrund der nicht vollständig eingeplanten Tarifsteigerung sowie der Stellenvermehrung ebenfalls nach oben korrigiert werden.

Anlage
Verteiler:
15 x HFB
15 x Soz
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro