Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2008

Eing. Dat. 05.06.2008

 

Nr. 319

 

 

Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2008 für den Eigenbetrieb
Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/08 (Dez.: II, Amt 57) vom 04.06.2008, DS I (A) 319


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Jahr 2008 beim Eigenbetrieb
    Kindertagesstätten Offenbach wird gem. § 5 Nr.13 des Eigenbetriebsgesetzes die
    Wirtschaftsprüfungsges. Eversheim/Stuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprü-
    fungsgesellschaft, Rosenbergstraße 50/1, 70176 Stuttgart bestellt.

2. Einer der beiden das Testat verantwortlich zeichnenden Wirtschaftsprüfer für das
    Jahr 2008 darf nicht für das Testat 2007 gezeichnet haben.


Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach in ihrer Sitzung vom 28.5.2008 beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die o.g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bestellung als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2007 des EKO zu empfehlen.

 

Der Magistrat ist dem Vorschlag der Betriebskommission gefolgt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible für den Abschluss und Prüfbericht 2008 der Stadtverordnetenversammlung zur Bestellung vorzuschlagen. Dies unter der Bedingung, dass einer der verantwortlichen Prüfer gewechselt wird.

 

Gem. der Beschlusslage der Betriebskommission sowie der hierzu geführten Diskussion im HFB der Stadtverordnetenversammlung soll die Prüfungsgesellschaft beziehungsweise der Prüfer möglichst nach drei Jahren gewechselt werden. Die vorgeschlagene Prüfgesellschaft hat erstmals wieder den Jahresabschluss 2005 geprüft. Das Prüfungsjahr 2008 wäre also das vierte Prüfungsjahr. Da mit Einführung der Doppik für den städtischen Haushalt in 2008 alle Abgrenzungspositionen überprüft und zum 31.12.08 exakt abgegrenzt werden müssen, hat die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Kämmerei der BKO vorgeschlagen, ausnahmsweise die in der Sache sehr erfahrene o.g. Prüfungsgesellschaft mit der Prüfung 2008, d.h. einem vierten Prüfungsjahr, zu beauftragen. Da erhebliche Anteile des Geldflusses (z.B. Personalkosten) beim EKO über städtische Verwahrgeldkonten abgewickelt werden müssen, ist ein qualitativ hochwertiges Prüfungsergebnis ohne erheblichen Mehraufwand auf Seiten der Prüfer wie der Betriebsleitung, Buchhaltung (ESO) und Stadtkasse nur zu erwarten, wenn die Prüfungsgesellschaft über die notwendigen Kenntnisse der bisherigen Abwicklungsstrukturen verfügt.

 

Die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Prüfgesellschaft hat den EKO zur Ausgründung und in den Folgejahren erfolgreich geprüft. Ihre Beauftragung ist aus Sicht der Betriebsleitung, der Betriebskommission sowie des Magistrates sachgerecht. Die vorgeschlagene Gesellschaft verfügt über Erfahrungen im Stadtkonzern Offenbach. Der EKO ist ihr in seinen Grundstrukturen wie bilanztechnischen Anforderungen bekannt. Dies wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Prüfungsjahres 2008 die Prüfungskosten positiv beeinflussen.

 

Der Vorschlag wurde seitens der Betriebsleitung mit der Finanzbuchhaltung für den EKO beim ESO abgestimmt.