Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.07.2008

Eing. Dat. 03.07.2008

 

Nr. 326

 

 

 

 

 

 

Fassadensanierungsmaßnahme an der Liegenschaft Hessenring 57 in Offenbach
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 225/08 (Dez.: I, Amt 60) vom 02.07.2008, DS I (A) 326


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Fassadensanierungsmaßnahme an der Liegenschaft Hessenring 57 in
    Offenbach, nach der von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement
    GmbH (EEG GmbH), Senefelderstraße 162, Offenbach a. M. in Zusammenarbeit
    mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kosten-
    berechnung, abschließend mit 300.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
   
60010.50000 “Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ SK 61610001
    Produkt 01.01.08 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007 und früher:          265.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                             35.000,00 €
                                                               300.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Die Liegenschaft Hessenring 57 wird vom Jugendamt der Stadt Offenbach, Ambulante Jugendhilfe sowie Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, genutzt.

 

Das Gebäude wurde um 1965 errichtet, besteht aus dem Erdgeschoß und zwei Obergeschossen, die als Büro- und Beratungsräume genutzt werden. Im Keller befinden sich Technik- und Abstellräume.

 

Im Jahr 2005 wurde das Flachdach erneuert, wobei im Hinblick auf die geplante Fassadensanierung bereits der Dachüberstand für den Anschluß einer neuen Fassadenverkleidung vergrößert ausgebildet wurde.

 

Die Außenwände des Gebäudes weisen in verschiedenen Bereichen Schäden in Form von Rissbildungen und Verschiebungen der Verblendmauerschicht auf. Die Rissbildungen, entstanden infolge thermischer Verschiebungen, sind aus statischer Sicht unbedenklich, ermöglichen jedoch das Eindringen von Feuchtigkeit. Eine Wärmedämmschicht im erforderlichen Umfang fehlt gänzlich.

 

Die Fenster der Giebelwände, der Sanitärräume und des Treppenhauses sowie der nachträglich davon abgetrennten Büroräume haben noch Einscheibenverglasung aus dem Erstellungsjahr des Gebäudes, und müssen, wie auch die Türanlage des Haupteinganges, ausgetauscht werden.

 

Die Außenwände erhalten nun eine Dämmung in Kombination mit Gewebe und mineralischer Putzoberfläche (Wärmedämmverbundsystem) gemäß gültiger Energieeinsparverordnung EnEV 2007.

 

Zur Vermeidung von Kältebrücken im Bereich der Kellerdecke wird das Gebäude im Sockelbereich freigelegt und die Sockeldämmung bis Unterkante Kellerdecke verlegt. Ringsum das Gebäude wirde ein etwa 50 cm Traufstreifen verlegt.

 

Die Stahl-Glas-Konstruktionen der genannten Fenster werden durch Aluminium-Konstruktionen mit Wärmedämmverglasung ersetzt. Der U-Wert (U = Wärmedurchgangskoeffizient, auch Wärmedämmwert) für das gewählte Fenstersystem beträgt 1,3 W (m²k).

 

Durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen können ca. 148.760,00 kWh (ca. 22,4 %) Heizernergie pro Jahr eingespart werden, die daraus resultierende CO²-Einsparung beträgt ca. 30 Tonnen/Jahr (ca. 18 %).

 

Weiterhin sind Betonarbeiten an der stark verwitterten Hauseingangsüberdachung, den Balkonen, dem Eingangspodest und dem Kellerabgang erforderlich. Auch sind schadhafte Gehwegplatten im Zugangsbereich auszutauschen.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit

300.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.