Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2008

Eing. Dat. 07.08.2008

 

Nr. 333



Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 12. Juli 2002
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträger übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 272/08 (Dez.: IV) vom 06.08.2008, DS I (A) 333


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

1. Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der
    Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 12. Juli 2002 - gemäß
    Anlage 1 - wird erlassen.

2. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger
    übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises
    Offenbach - gemäß Anlage 2 - wird zugestimmt.

3. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.


Begründung:

 

Veränderungen in der Wirtschaftsregion Offenbach haben einen zweijährigen Entwicklungsprozess in der Berufsschullandschaft Stadt und Kreis Offenbach ausgelöst, der eine Überarbeitung der bisherigen Standortregelungen bzw.
-festlegungen durch die beiden Schulträger bedingte.

 

Die beiderseits einvernehmlich getroffenen Standortregelungen bzw. -festlegungen machen eine Veränderung der Satzung sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Schulträger (§ 143 Abs. 2 und 4 Hessisches Schulgesetz) notwendig.

 

Gleichzeitig erfolgte eine Aktualisierung aufgrund geänderter Berufsbezeichnungen.


Anlagen
1 Änderungssatzung
2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung