Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2008

Eing. Dat. 07.08.2008

 

Nr. 336



Leasingangebot für private Solaranlagen
Antrag CDU vom 07.08.2008, DS I (A) 336


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob seitens einer städtischen Institution ein Leasingangebot für privat genutzte Solaranlagen erstellt werden kann.


Begründung:

Nach Meinung der antragstellenden Fraktion soll Eigentümern von entsprechend nutzbaren Flächen die Möglichkeit eingeräumt werden, ohne eigene sofortige Belastung eine Solaranlage zu installieren und zu nutzen.

Die Installationen könnten durch die Stadt Offenbach vorfinanziert und, je nach Anlagenart und entsprechender Vereinbarung, durch Leasingraten des Nutzers zurückerstattet werden. Diese werden so lange erhoben, bis die Aufwendungen der Stadt Offenbach vollständig ausgeglichen sind. Förderungsmöglichkeiten sind zu Gunsten der Nutzer zu berücksichtigen.

Die Raten könnten in unterschiedlichen Höhen bestimmt werden bei

- Photovoltaikanlagen mit einem hohen Prozentsatz der Vergütung aus der
  Stromeinspeisung;
- Solarthermie mit einem Prozentsatz der Einsparung gegenüber der letzten
  Rechnung heizungsbezogenen Energiekosten auf der vorher genutzten Heizart.
  (Jahresrechnung);
- Photothermieanlagen (kombinierte Solarthermie- und Photovoltaikanlage) zu einem
  Prozentsatz der Einsparung gegenüber der letzten Rechnung heizungsbezogenen
  Energiekosten auf der vorher genutzten Heizart. (Jahresrechnung) zuzüglich der
  Vergütung aus der Stromeinspeisung.

Nach vollständigem Ausgleich der städtischen Auslagen kann die Anlage in das Eigentum des Nutzers übergehen.

Die Nutzung erneuerbarer Energie ist aufgrund der konstant steigenden Energiepreise nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus sozialer Verantwortung gerade im privaten Sektor weiter auszubauen. Der richtige Weg hierzu sind wirtschaftliche Anreize und Angebote, nicht Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise in Form einer verpflichtenden Satzung.

Während der ökologische Nutzen unbestritten ist, stellt sich ein ökonomischer Nutzen nur ein, wenn der Interessent die oftmals nur mit Kreditfinanzierung zu leistende Anstrengung meistern kann. Gerade bei Familien, die erst einen Hausbau finanziert haben, liegt diese Hürde jedoch oft zu hoch, obwohl eine ökonomische Entlastung sich relativ schnell einstellen würde.

Dieses Hindernis könnte mit städtischer Hilfe bewältigt werden, indem die Stadt die entsprechenden Anlagen, auch in größerer Menge, einkauft und den Nutzern zur Verfügung stellt. Eine als Leasingraten eingerichtete Abzahlung erscheint relativ risikofrei, da entweder durch garantierte Einspeisevergütungen (Photovoltaik) oder durch technische Einrichtungen (Solarthermie) eine Rückzahlung zu erwarten steht.

Der nach Anlagenart unterschiedliche Anteil ist der Erkenntnis geschuldet, dass eine Solarthermieanlage bis zu einer gewissen Größe eine in der Regel höhere Energieeinsparung mit sich bringt als eine entsprechend große Photovoltaikanlage.
Dementsprechend sollte der Prozentsatz der Einspeisevergütung bei einer Solarthermieanlage geringer sein, als der einer Photovoltaikanlage, um die Attraktivität einer solchen zu erhöhen.

Neuartige Kombinationsmodule (Photothermie) sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu überprüfen, um hier die effizienteste Ausnutzung von Dachflächen zu gewährleisten.