Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.09.2008

Eing. Dat. 04.09.2008

 

Nr. 341

 

 

 

 

 

Videoüberwachung der Bahnhöfe Bieber und Waldhof
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 301/08 vom 03.09.2008 (Dez. IV, Ordnungsamt),
DS I (A) 341


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.         Der Errichtung einer Videoüberwachung der Bahnhöfe Bieber und Waldhof,
            nach der vom Ordnungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften
            detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 160.000,-- € einschließlich
            Planungskosten, wird zugestimmt.

2.         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2008 stehen bei dem
            Untersachkonto 11000.93530 "Anschaffung und Einrichtung
            Videoüberwachungsanlage Bahnhof Bieber und Waldhof", Sachkonto
            07700000, Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000 bereit:

            Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € werden in den
            Haushaltsplan 2009 bei dem Untersachkonto 11000.93530 "Anschaffung und
            Einrichtung Videoüberwachungsanlage Bahnhof Bieber und Waldhof",
            Sachkonto 07700000, Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000, eingestellt.

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

           Landeszuschuss

           Videoüberwachung:                50.000,-- €
           Kreditmarktmittel:                   110.000,-- €

           Gesamt:                                    160.000,-- €
                                                          

            Der Landeszuschuss wurde zum Haushaltsplan 2009 unter USK 11000.36100
            „Landeszuschuss Videoüberwachung“ Sachkonto 36010000,
            Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000 angemeldet.

4.        Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
            von 5.243,-- € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.


5.        Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
            Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.


Begründung:

Die Einrichtungen auf und im Umfeld der Bahnhöfe Bieber und Waldhof sind seit geraumer Zeit erheblich von Schäden betroffen, die auf Vandalismus zurückzuführen sind. Da dieses Phänomen nicht ausschließlich die Bahnhöfe in Offenbach betrifft, wurde auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Südosthessen im Jahr 2006 eine überregionale Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kommunen Dietzenbach, Obertshausen, Heusenstamm und Offenbach am Main, unter Beteiligung des RMV und des Polizeipräsidiums Südosthessen ins Leben gerufen, die das Ziel hat, eine Videoüberwachung der Bahnhöfe an den S-Bahn-Strecken Dietzenbach und Rodgau zu realisieren. Ausgangslage war dabei, dass die Zahl der Sachbeschädigungen auf den Bahnöfen und in deren Umfeld ein drastisches Maß angenommen hatte. In diesem Zusammenhang bestätigte das Polizeipräsidium Südosthessen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung einer Videoüberwachung nach den Vorschriften des § 14 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Gefahrenabwehrbehörden.

Zweck der gemeinsamen Arbeitsgruppe war und ist es, durch eine abgestimmte Planung und Ausschreibung des Projektes am Markt bessere Konditionen erzielen zu können. Darüber hinaus soll durch die Verwendung einer einheitlichen oder kompatiblen Technik dem Wunsch des Polizeipräsidiums Südosthessen Rechnung getragen werden, im Bedarfsfall auf die Kameras an allen Bahnhöfen zugreifen zu können.

Ein Kooperationsvertrag zur Erstellung der erforderlichen Projektplanung wurde im Herbst 2007 zwischen den beteiligten Kommunen geschlossen. Da keine der beteiligten Kommunen in der Lage war, eine entsprechende Anlage in ihrer Gänze und Komplexität zu planen war in diesem Vertrag vereinbart worden, dass die Projektierung durch den RMV vergeben wird. Mit dieser Aufgabe wurde die hd Management Consulting GmbH in Darmstadt beauftragt.

Zwischenzeitlich wurde von der beauftragen Firma die Leistungsbeschreibung für die europaweite Ausschreibung erstellt, die mit ihrem Teillos 4 „Offenbach am Main“ die Basis für die Kosten- und Folgekostenrechnung war.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde vom Ordnungsamt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 160.000,-- € abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Ordnungsamt hat bereits einen Antrag auf Zuschüsse des Landes Hessen für das Projekt gestellt, dem mit Bewilligungsbescheid von 28.05.2008 bis zu einer Höhe von 50.000,-- € entsprochen wurde.

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 5.243,-- €.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.