Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2208

Eing. Dat. 22.10.2008

 

Nr. 349

 

 

Einrichtung von Ortsbeiräten

 

Antrag DIE LINKE. vom 21.10.2008, DS I (A) 349


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Prüfung der Möglichkeiten zur Einrichtung von Ortsbeiräten in Offenbach nach §§ 81 - 82 HGO vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung differenziert zu berichten.


Begründung:

Die Kommunalwahlen von 2001 und 2006 haben in Offenbach die niedrigste Wahlbeteiligung aller hessischen Städte erbracht. Dabei ist die fallende Tendenz von 40% auf 31% besonders bedenklich, denn ein dermaßen dokumentiertes
Distanzieren der (Nicht-)Wählerschaft von der repräsentativen politischen Instanz zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen, und sei es auch nur ihre Stimme abzugeben, für zwecklos ansehen.

Offenbach ist zwar ein extremes Beispiel für das Misstrauen gegenüber der Politik, aber es zählt deshalb nicht als Ausnahmefall, weil die fallende Tendenz bezüglich der Wahlbeteiligung hessen- und bundesweit zu konstatieren ist.
Es hat keinen Sinn, deswegen die Bürgerinnen und Bürger zu beschimpfen, unsere adäquate Reaktion kann nur darin bestehen, ihnen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, in deren Prozess erkenntlich wird, dass Mitarbeit und Engagement Wirkung haben.

Unter vielen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, die in anderen Kommunen erprobt sind, ist die Einrichtung von Ortsbeiräten in diesem Zusammenhang bedeutsam, nahezu alle hessischen Großstädte haben sie seit langem und eine Abschaffung ist nicht in der Diskussion.

Offenbach hat eine Reihe von unterschiedlichen historisch und sozial differenzierten Stadtteilen und dementsprechend unterschiedliche Potenziale an Bürgerbeteiligung. In dieser Hinsicht ist zu eruieren, wo Ortsbeiräte mit der Aussicht auf rege Beteiligung einzurichten wären. Nicht nur in den bürgerlich gekennzeichneten Stadtteilen, sondern auch beispielweise in Ost- und Nordend oder Innenstadt gibt es bereits vorhandene Strukturen, die eine Einrichtung von Ortsbeiräten nahe legen.

Die Ausübung eines Mandats im Ortsbeirat ist ehrenamtlich. Insofern dürfte die Finanzierung zur Einrichtung von Ortsbeiräten keine unüberwindliche Schwierigkeit darstellen.
Die nächstmögliche Wahl von Ortsbeiräten ist der HGO entsprechend an die Kommunalwahl 2011 gebunden. Daher dürfte genügend Zeit zur Vorbereitung gegeben sein.