Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008

Eing. Dat. 05.11.2008

 

Nr. 360

 

 

 

„Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 396/08 (Dez. IV, VHS) vom 05.11.2008, DS I (A) 360


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Die Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main wird geändert: Punkt 1 (Anlage 1).

2.
Die geänderte Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.


Begründung:

 

Der Honorarsatz für Dozentinnen und Dozenten der vhs der Stadt Offenbach am Main orientiert sich an den geltenden Tarifverträgen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund und in den Kommunen. Seit dem 1. Oktober 2005 gilt das neue Tarifrecht.  Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) löste den Bundes-Angestellten Tarifvertrag (BAT) ab.

 

Bisher richtete sich der jeweilige Stundensatz nach der Vergütungsgruppe BAT II pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Dieser Stundensatz entspricht nach TVöD der Entgeltgruppe 13/Stufe 3.

 

Das bis jetzt festgelegte Honorar nach dem Stundensatz BAT II entsprach exakt der neuen TVöD Entgeltgruppe 13/Stufe 3, weshalb eine Änderung der Honorarordnung noch nicht erfolgen musste. Die nun vorgelegte Änderung stellt sicher, dass für zukünftige Tariferhöhungen die richtige Bezugsgröße, nämlich der TVöD Entgeltgruppe 13/Stufe 3 ausgewiesen ist.

 

Diese Umstellung hat keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. Auch zukünftige Tariferhöhungen verhalten sich haushaltsneutral, da wie bisher Steigerungen der Honorarsätze laut Entgeltordnung zu entsprechenden Erhöhungen der Entgelte führen, die die zusätzlichen Ausgaben durch zusätzliche Einnahmen kompensieren.

 

Anlage 1: Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main (neu)

Anlage 2: Gegenüberstellung (Synopse)