Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008

Eing. Dat. 06.11.2008

 

Nr. 362

 

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 399/08 (Dez. IV, ESO) vom 05.11.2008, DS I (A) 362

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Offenbach am Main beschließt.


Begründung:

Zwei Änderungen sollen durch die 3. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main vorgenommen werden:

a)      Einarbeitung der RMA Entgelterhöhung in die Abfallgebührensatzung

Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, haben sich die kommunalen Gebietskörperschaften Stadt Offenbach am Main, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Maintal sowie der Kreis Offenbach, der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis zusammengeschlossen. Zu diesem Zweck wurde eine Dachorganisation mit Steuerungs- und Kontrollfunktion geschaffen. Bei dieser Dachorganisation handelt es sich um die Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA), der als geeigneter Dritter im Sinne des § 16 Abs.1 KrW-/AbfG durch die beteiligten Gebietskörperschaften ein Generalentsorgungsvertrag erteilt wurde. Durch diese Konstruktion wirken die
Beschlüsse, die durch die Gremien der RMA getroffen werden unmittelbar auf die beteiligten Gebietskörperschaften und sind in Satzungsrecht umzusetzen.

Die Gremien der RMA haben in ihren Sitzungen am 2. Juni 2008 die Entgelte der Abfallentsorgung wie folgt neu geregelt:

-      Das Entsorgungsentgelt für Hausmüll wird auf 239,50 € (brutto) festgesetzt

-      Das Entgelt für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die über die Gebietskörperschaften angedient werden und Sperrmüll wird auf 239,50 € (brutto) festgesetzt

-      Die Entgelte für die übrigen brennbaren Abfälle werden auf 239,50 € (brutto) festgesetzt.

-      Die Entgelte für deponiefähige Abfälle werden auf 37,70 € (brutto) festgesetzt.

 

Somit ergeben sich die neuen Gebührensätze der Stadt Offenbach am Main gemäß der als Anlage beigefügten 3. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS). Diese Entgelterhöhung hat aber keine unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine Gebühr für den anschlußpflichtigen Bürger der Stadt Offenbach, die durch § 4 AbfGS festgesetzt ist. Vielmehr ist der ESO Eigenbetrieb in der Lage, diese Gebührenerhöhung der RMA aufzufangen.

Für die RMA ergibt sich die Notwendigkeit der Entgelterhöhung um 22,82 % für brennbare Abfälle im Wesentlichen aus dem Vorhaben „Sanierung des MHKVV-Frankfurt" und der rückläufigen Entwicklung der einnahmerelevanten Abfälle. Die Reduzierung des Entgeltes für deponiefähige Abfälle von bisher 91,23 € auf 37,70 € ist der allgemeinen Marktentwicklung geschuldet. Hiermit wird ein Anreiz geschaffen, die deponiefähigen Abfälle auch innerhalb des RMA Gebiets zu überregional vergleichbaren Gebühren anzudienen.

Die Entsorgungsentgelte der RMA werden in der eigenen Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in die Gebührensatzungen übernommen. Sie fließen als Fremdleistung in die jeweilige Gebührenkalkulation der Städte und Gemeinden ein.

Die RMA hat seit ihrer Gründung im Jahre 1998 die Entgelte im ersten Jahr ihres Bestehens um knapp 10 % gesenkt und die Gebühren für einen Zeitraum von acht Jahren stabil gehalten.

Zwei bedeutende Ereignisse bestimmen seit 2007 die Entgeltentwicklung der RMA:

-      Die Generalsanierung der Frankfurter Müllverbrennungsanlage hat im Jahr 2004 begonnen und

-      Die Technische Anleitung Siedlungsabfall ist im Juni 2005 in Kraft getreten.

In der Folge dieser beiden Ereignisse mußte die RMA große Anstrengungen unternehmen, um einerseits die Entsorgungssicherheit im RMA Gebiet weiterhin sicherzustellen und anderseits die Deponiestillegungs- und -nachsorgemaßnahmen zu finanzieren. Darüber hinaus ist der Entsorgungsvertrag, geschlossen mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, der Belastungen aus den sich ständig verändernden Bedingungen einer Sanierung des Müllheizkraftwerkes im laufenden Betrieb beinhaltet, zu erfüllen.

b)      Sicherstellung der kommunalen Altpapiersammlung in Offenbach

Der ESO Eigenbetrieb führt die kommunale Altpapiersammlung in Offenbach durch. Diese Altpapiersammlung dient der Entsorgungssicherheit und die Ressource Altpapier wird durch den ESO Eigenbetrieb einer geeigneten Verwertung zugeführt. Durch diese Verwertung er­zielt der ESO Eigenbetrieb Verwertungserlöse, die verwendet werden, um die Offenbach Entsorgungsgebühren stabil zu halten. Um diese Stabilität weiterhin gewährleisten zu können, ist es notwendig eine möglichst große Sammelmenge zu erzielen. Um den Offenbacher Bürgern einen Anreiz zu geben, diese Sammlung auch weiterhin zu benutzen, wird vorgeschlagen, eine Zusatzgebühr i.H.v. 0,12 EUR / l Behältervolumen im Falle des Abmeldens oder der Verringerung des Behälterbestandes der Papiertonne zu erheben, falls dieses durch Behälter eines anderen Entsorgers/Verwerters kompensiert wird.

Anlagen

-       3. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main

-       Synopse