Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008

Eing. Dat. 06.11.2008

 

Nr. 364

 

 

Neufassung der Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 401/08 (Dez. IV, ESO) vom 05.11.2008, DS I (A) 364

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Stadt Offenbach am Main beschließt.

Begründung:

Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist seit 01.01.2001 in Kraft. Da sich die Bedarfssituation für die Straßenreinigung seit dem Inkrafttreten geändert hat, ist eine Überprüfung der getroffenen Festlegungen erforderlich geworden. Hierzu sind die relevanten Straßenzüge unter Verwendung einer Bewertungsmatrix aufgenommen worden. Hierbei sind die Erfahrungen der ESO und die Erkenntnisse aus dem Projekt „Besser leben in Offenbach“ berücksichtigt. Zudem wurden die Änderungsvorschläge durch eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Mitgliedern der Betriebskommission, am 28.07.2008 im Rahmen einer Exkursion einer Prüfung unterzogen.

Die Gebühr pro lfd. Meter bleibt bei dieser Anpassung unverändert.

Über die Änderung der Reinigungsklasse hinausgehend wird zudem vorgeschlagen, zwei neue Reinigungsklassen einzuführen:

-     Reinigungsklasse 7
7*wöchentliche Gehweg- und Fahrbahnreinigung vorwiegend im Bereich der Fußgängerzone „Innenstadt“

-     Reinigungsklasse 8
4*wöchentliche Gehweg- und Fahrbahnreinigung vorwiegend im innerstädtischen Bereich

Begründung zur Veränderung der einzelnen Reinigungsklassen:

-          Aliceplatz:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Am Schneckenberg:
Hier ist eine Konkretisierung des vom ESO gereinigten Straßenbereichs notwendig.

-          Amsterdamer Straße:
Das Gebiet ist neu entstanden und wurde nun aufgrund seiner Nutzung in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.

-          Arndtsstraße:
Aufgrund vorhandener Verschmutzung ist eine Hochstufung erforderlich.

-          August-Bebel-Ring:
Diese Straße wurde hochgestuft, da sie als Einfallstraße nach Offenbach sehr stark frequentiert wird.

-          Austraße:
Im Bereich der östlichen Innenstadt wurde festgestellt, dass die bestehende dreimal wöchentliche Reinigung nicht ausreicht.

-          Backstraße:
Diese Straße war bisher nicht in der Reinigung durch den ESO enthalten, obwohl sie am Randgebiet von Lauterborn liegt und ein Sauberkeitsdefizit aufweist.

-          Bahnhofstraße:
Ausläufer der Innenstadt, bedingt durch zwei stark frequentierte Parkplätze ist eine Hochstufung notwendig.

-          Berliner Straße:
Im Bereich der Fußgängerzone wird aufgrund der Außenwirkung und der Nutzung eine tägliche Reinigung vorgeschlagen.

-          Berliner Straße:
Im Bereich von der Kaiserstraße bis zum Kaiserleikreisel wurde festgestellt, dass bedingt durch das Kino und andere Einrichtungen eine häufigere Reinigung notwendig ist.

-          Bert-Brecht-Straße:
Die Straße ist häufig verunreinigt, die Reinigung, gerade im Gehwegbereich, ist zu intensivieren.

-          Bieberer Straße:
Insbesondere der Abschnitt im Bereich der Bismarckstraße ist häufig sehr
verschmutzt, eine Hochstufung ist notwendig.

-          Bismarckstraße:
Im Bereich Bieberer Straße bis Mittelseestraße reicht die aktuelle Rkl. 3 nicht aus, um eine ausreichende Sauberkeit zu gewährleisten.

-          Bleichstraße:
Die aktuelle Reinigungsklasse 3 ist nicht ausreichend.

-          Brandenburger Straße:
Straßenabschnitte sind konkretisiert.

-          Bremer Straße:
Aktuell ausreichende Reinigung.

-          Brüsseler Platz:
Das Gebiet ist neu entstanden und wurde nun aufgrund seiner Nutzung in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.

-          Brunnenweg
Änderung des Straßenabschnittes.

-          Budapester Straße:
Das Gebiet ist neu entstanden und wurde nun aufgrund seiner Nutzung in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.

-          Christian-Pleß-Straße
Im Bereich Senefelderstraße bis Waldstraße ist eine Hochstufung aufgrund erhöhter Verschmutzung notwendig.

-          Dag-Hammarsköld-Platz:
Aufgrund neueren Kartenmaterials wurde festgestellt, dass dieser Bereich des Brunnenweges eigentlich zu dem Platz gehört.

-          Erich-Ollenhauer-Straße:
Bedingt durch Schule und Einkaufszentrum wird eine Höherstufung vorgeschlagen.

-          Frankfurter Straße:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Frankfurter Straße:
Im Bereich Ludwigstr. bis Stadtgrenze ist eine Hochstufung aufgrund erhöhter Verschmutzung notwendig.

-          Friedhofstraße:
Die Verschmutzung im Bereich Bieberer Straße bis Mühlheimer Straße ist wesentlich höher als im weiter nördlich liegenden Bereich, so daß eine Hochstufung vorgeschlagen wird.

-          Friedrichstraße
Aufgrund der beobachteten Verschmutzung wird eine höhere Reinigungsklasse vorgeschlagen.

-          Gerberstraße:
Aufgrund der beobachteten Verschmutzung wird eine höhere Reinigungsklasse vorgeschlagen.

-          Goethering:
Aufgrund des Verkehrsaufkommens und der vorgefundenen Sauberkeit wird eine höhere Reinigungsklasse vorgeschlagen.

-          Große Marktstraße:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Groß-Hasenbach-Straße
Aufgrund der beobachteten Verschmutzung wird eine höhere Reinigungsklasse vorgeschlagen.

-          Gustav-Adolf-Straße:
Im Bereich Senefelderstraße bis Waldstraße ist eine Hochstufung aufgrund erhöhter Verschmutzung notwendig.

-          Hafen & Hafeninsel:
Der Bereich wird aufgrund der anstehenden Neugestaltung aus der Reinigung herausgenommen.

-          Hermann-Steinhäuser-Straße:
Im Bereich der östlichen Innenstadt wurde festgestellt, dass die bestehende
dreimal wöchentliche Reinigung nicht ausreicht.

-          Hermannstraße:
Im Bereich Hohe Straße bis Senefelderstraße ist eine Hochstufung aufgrund erhöhter Verschmutzung notwendig.

-          Herrnstraße:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig. Erforderlich ist eine Neubezeichnung der Straßenabschnitte.

-          Hintergasse:
Fußgängerzone und oft sehr starke Verschmutzung, so dass eine Heraufstufung erforderlich ist.

-          Holunderweg
Aufgrund der aktuellen Nutzung des Gebietes ist derzeit keine Reinigung erforderlich.

-          Hospitalstraße:
Bereich beim Amtsgericht wurde entwidmet.

-          Hugenottenplatz:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Kaiserleipromenade:
Das Gebiet ist neu entstanden und wurde nun aufgrund seiner Nutzung in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.

-          Kaiserstraße:
Sehr hoher Publikumsverkehr und starke Verkehrsnutzung. Damit verbunden ist eine starke Verschmutzung.

-          Karlstraße:
Sehr starke Verschmutzung im Geh- und Fahrbahnbereich.

-          Kasernenstraße:
Im Vergleich zu den umgebenden Straßen nicht so starker Verkehr, aber bedingt durch das Umfeld starke Verschmutzung.

-          Kirschenallee
Aufgrund der aktuellen Nutzung des Gebietes ist derzeit keine Reinigung erforderlich.

-          Kleiner Biergrund:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Krafftstraße
Aufgrund der beobachteten Verschmutzung wird eine höhere Reinigungsklasse vorgeschlagen.

-          Krimmerstraße:
Nebenstraße im Nordend mit häufiger Verschmutzung im Geh- und Fahrbahnbereich.

-          Kurhessenstraße:
Aufgrund des Wegfalls der Schule hat sich die Verschmutzungssituation verbessert, so dass die Straße in die Anliegerreinigung überführt wird.

-          Marktplatz:
Teilweise Fußgängerzone mit hohem Reinigungsbedarf.

-          Martin-Luther-Park:
Dieser Weg zieht sich um den genannten Park herum und ist häufig verschmutzt.

-          Mathildenstraße:
Starke Verschmutzung durch die Schule und die Nutzer des Mathildenplatzes.

-          Mathildenplatz:
Starke Verunreinigung.

-          Mittelseestraße:
Ein Teil der Straße beim KOMM wurde entwidmet und dementsprechend mussten auch Straßenabschnitte neu definiert werden.

-          Otto-Steinwachs-Weg:
Umfeld des Martin-Luther-Parks mit entsprechender Verschmutzung und einer sich dort befindlichen KITA mit entsprechendem Reinigungsbedarf

-          Parkstraße:
Bedingt durch die sich dort befindliche Schule und die anliegende Parkanlage ist hier eine entsprechende Verschmutzung festzustellen.

-          Platz der Deutschen Einheit:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Querstraße:
Hohe Verschmutzung, welche eine Höherstufung erforderlich macht.

-          Salzgäßchen:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Sandgasse:
Durch die Schule und die draußen rauchenden Schüler, aber auch durch andere Ein­richtungen besteht eine starke Verschmutzung.

-          Schäferstraße:
Im Bereich Marienstraße bis Hermannstraße ist eine Hochstufung aufgrund
erhöhter Verschmutzung notwendig

-          Schloßgrabengasse:
Starke Verunreinigung durch die sich hier befindliche Schule.

-          Schloßstraße:
Es gibt keinen Bereich der Schloßstraße zwischen Berliner Straße und Marktplatz.

-          Schulstraße:
Hintereingang zum Gelände der Rudolf-Koch-Schule. Häufig verschmutzt.

-          Schumannstraße:
Eine Hochstufung ist aufgrund erhöhter Verschmutzung erforderlich

-          Seestraße:
Hier wird eine einheitliche Betrachtung vorgenommen, weshalb der vordere Bereich herabgestuft wird.

-          Senefelderstraße:
Durch das Ringcenter und andere Einrichtungen wird hier eine häufigere Reinigung vorgeschlagen.

-          Spießstraße:
Formulierung der Satzung entspricht nicht der tatsächlichen und notwendigen Straßenabschnitte, was korrigiert wird.

-          Sprendlinger Landstraße:
Eine der Haupteinfahrtsstraßen nach Offenbach. Hier ist eine intensivere
Reinigung aufgrund der Verschmutzung notwendig.

-          Stadthof:
Im Bereich der Fußgängerzone ist eine intensivere Reinigung notwendig.

-          Strahlenbergerstraße:
Eine der Haupteinfahrtsstraßen nach Offenbach. Hier ist eine intensivere Reinigung aufgrund der Verschmutzung notwendig.

-          Tambourweg:
Da das Tambourbad nicht mehr als solches genutzt wird ist hier eine geringere Reinigung notwendig.

-          Warschauer Straße:
Das Gebiet ist neu entstanden und wurde nun aufgrund seiner Nutzung in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.

-          Wilhelmsplatz:
Sehr starke Nutzung und Verschmutzung des Platzes selbst, aber auch durch die Gastronomie und Geschäfte im Umfeld.

-          Wilhelmstraße:
Bedingt durch die Schule, aber auch den Verkehr zum und vom Wochenmarkt starke Verschmutzung.

-          Willy-Brandt-Platz:
Wurde in der Vergangenheit als Bestandteil der Berliner Straße angesehen, ist aber ein eigenständiger Platz.

-          Ziegelstraße
Im Bereich Schloßstraße bis Karlstraße ist eine Hochstufung aufgrund erhöhter Verschmutzung notwendig.

-          Zweite Ebene:
Aufgrund der Volkshochschule, aber auch als Ausläufer der Fußgängerzone, wird hier eine intensivere Reinigung vorgeschlagen.

Anlagen

-       1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main

-       Synopse