Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 366

 

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2009 (PB 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/08 (Dez. I, Amt 80) vom 22.10.2008, DS I (A) 366


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.


Begründung:

 

Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2009 vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2009 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung berichtigt.

 

Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2009 ausgewiesenen Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung.

 

Anlagen

Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2009

Waldwirtschaftsplan

Hauungsplan