Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 367

 

 

 

Forsteinrichtung für den Stadtwald Offenbach am Main (PB 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 368/08 (Dez. I, Amt 80) vom 22.10.2008, DS I (A) 367

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

Dem von der Hessischen Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie gemäß § 19 des Hess. Forstgesetzes erstellten Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Offenbach am Main wird zugestimmt.

Das Forsteinrichtungswerk ist als Anlage beigefügt.

Begründung:

 

Wegen der großen Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl regelt das Hess. Forstgesetz unter § 6 die Grundpflichten des Waldeigentümers. Demnach ist der Waldbesitzer verpflichtet, seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz- und Erholungswirkungen zu erhalten. Dies bedeutet, dass Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswälder nach Betriebsplänen für 10-jährige Zeiträume zu bewirtschaften sind. Diese Pläne werden von Sachverständigen (Forsteinrichtern) der Hessischen Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie, als neutrale Gutachterstelle, erstellt. Das Forsteinrichtungswerk sichert somit die Erfüllung der vorgenannten Grundpflichten.

 

In Zusammenarbeit mit dem Forstamt Langen und dem Forsteinrichter wurden insofern die Bewirtschaftungsziele für den Stadtwald Offenbach formuliert und als Ergebnis in die als Anlage beigefügte Schlussverhandlung unter Absatz 4 aufgenommen. Hierbei wird insbesondere auf Absatz 4.1 -Schutz- und Erholungsdienstleistungen- verwiesen. Hierin sind die für die Stadt Offenbach am Main im Vordergrund stehenden Bewirtschaftungsziele definiert. Nach Erörterung des Forsteinrichtungswerks im Naturschutzbeirat werden auch vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität keine Bedenken erhoben.

 

Für die Beratung des Forsteinrichtungswerks steht der Leiter des Forstamtes Langen, Herr Forstdirektor Schäfer, zwecks Erläuterung von Einzelheiten zur Verfügung.

Anlage

Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung