Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.11.2008

Eing. Dat. 20.11.2008

 

Nr. 377

 

 

 

 

Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk für die Feuerwehr Offenbach
am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 435/08 (Dez. I, Amt 37) vom 19.11.2008, DS I (A) 377


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1)
Die Feuerwehr Offenbach am Main (Amt 37) wird in den Jahren 2009 bis 2013 für den in Hessen in den Jahren 2009 und 2010 einzuführenden Digitalfunk entsprechende Endgeräte beschaffen.

2)
Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2009ff bei
folgenden Untersachkonten, über die Jahre 2009 bis 2013, wie folgt zu veranschlagen:

    13000.93570 Informationstechnik, 
    SK 02400000, Projekt 370020000000: insgesamt 235.000 €
    (2009: 60.000 €, 2010: 60.000 €, 2011: 60.000 €, 2012: 30.000 €, 2013: 25.000 €)

    14000.93510 Kommunikationsgeräte,
    SK 08500000, Projekt 370020000000 insgesamt 150.000 €
    (2009: 25.000 €, 2010: 25.000 €, 2011: 25.000 €, 2012: 15.000 €, 2013: 60.000 €)

    14000.93520 Erwerb von Ausrüstungsgegenständen,
    SK 08100000, Projekt 370020000000 insgesamt 167.500 €
    (2009: 37.500 €, 2010: 40.000 €, 2011: 40.000 €, 2012: 35.000 €, 2013: 15.000 €)

Der Gesamtbetrag über die Jahr 2009 bis 2013 beträgt somit 552.500 €.

Für die einzelnen Untersachkonten ist noch jeweils eine Verpflichtungsermächtigung (VE) über den jeweiligen Gesamtbetrag (2010 bis 2013) im Haushalt 2009 zur Auftragsvergabe einzustellen.

3)
Die Beschaffung der Endgeräte erfolgt über eine landesweite Einkaufkooperation zwischen der Polizei und den nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

4)
Das Land Hessen wird sich für die Erstausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit durchschnittlich 30 % beteiligen. Die Mittel werden in einem noch einzurichtenden Untersachkonto nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides veranschlagt.


Begründung:

 

Gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG § 3 (1)) in der geltenden Fassung hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und
diese mit der notwendigen technischen Ausrüstung auszustatten.

 

Dazu gehören nach aktuellem Stand der Technik auch Endgeräte für den Digitalfunk, damit auch künftig bei Einsätzen die notwendige Kommunikation zwischen den Einsatzkräften behördenübergreifend sichergestellt ist.

 

Durch den Aufbau des Digitalfunknetzes in Hessen wird das bisher genutzte Analognetz bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst abgelöst. Damit wird künftig der Sprech- und Datenfunkverkehr in digitaler Qualität auch über Länder- und Behördengrenzen hinweg gewährleistet sein. Der Zeitplan für die Einführung sieht vor, mit dem Probebetrieb in Hessen im Herbst 2009 zu beginnen. Im Laufe des Jahres 2010 soll Hessen dann flächendeckend mit der Infrastruktur zum Betrieb des Digitalfunks ausgestattet werden.

 

Entsprechend der Haushaltslage der Stadt Offenbach ist geplant, die in Offenbach notwendigen Investitionen im Laufe von drei Jahren (2010 – 2013) sukzessive zu tätigen. Funktionierende Kommunikationsstrukturen sind auch bei dieser Vorgehensweise jederzeit gewährleistet.

 

Auf Initiative des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde eine Einkaufskooperation ins Leben gerufen, um die Bedarfsträger unkompliziert und mit Kostenvorteilen mit der entsprechenden Digitalfunktechnik auszustatten.

 

Darüber hinaus hat das Ministerium des Innern und für Sport erklärt, sich an der Erstausstattung Digitalfunk für die Freiwilligen Feuerwehren mit durchschnittlich 30 % zu beteiligen.

 

Das Innenministerium geht davon aus, dass die Haushaltsvorsorge über eine Verpflichtungsermächtigung sichergestellt werden kann. Das Innenministerium geht
ebenfalls davon aus, dass die Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 oder § 114 i HGO „Unvorhersehbarkeit“ und „Unabweisbarkeit“ vorliegen. Das Innenministerium nimmt auch die Beschlussfassung des Magistrats an Stelle der ggf. eigentlich zuständigen Stadtverordnetenversammlung hin.

 

Mit der Verpflichtungsermächtigung ist gewährleistet, dass der Auftrag über die benötigten Endgeräte im Rahmen der Einkaufskooperation verbindlich vergeben werden kann. In Gesprächen mit der Kämmerei und dem Revisionsamt wurde diese Umsetzung aus haushalts- und verfahrenstechnischen Gesichtspunkten bestätigt.

 

Die Vorlage muss als Nachtragsvorlage eingebracht werden, da die Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten bis vor kurzem andauerten. Gleichzeitig wird jedoch ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung noch im laufenden Kalenderjahr angestrebt, um die Fristen für die Meldung an die Einkaufskooperation einzuhalten.

 

Anlage:

- Schreiben des Hess. Städtetags vom 29.08.2008 (Förderung FF)

- Schreiben des Hess. Städtetags vom 09.09.2008 (Haushaltsrechtl. Absicherung)

- Schreiben des HMdI vom September 2008 (Verpflichtungsermächtigung)

- Gesamtübersicht Bestellung Endgeräte (Stand 07.11.2008)

 

Verteiler:
15 x HFB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro