Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.01.2009

Eing. Dat. 18.12.2008

 

Nr. 392

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Errichtung einer Cafeteria in der Mathildenschule
2. Bauabschnitt
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 467/08 (Dez. I, Amt 60) vom 17.12.2008, DS I (A) 392


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Errichtung einer Cafeteria in der Mathildenschule, Mathildenstr. 30,
    63065 Offenbach am Main, 2. Bauabschnitt, nach der von der EEG Entwicklung
    Erschließung Gebäudemanagement GmbH, Senefelder Str. 162 in Offenbach in
    Zusammenarbeit mit dem Arch.-Büro Mühlhause + Schinkel, Offenbach am Main,
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 125.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    61500.94050 "Umsetzung HEGISS" SK 09510000, Projekt: 601090000000,
    Produkt: 09.01.07 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:           70.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                  55.000,00 €
    Gesamt:                                     125.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Deckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschuss HEGISS:       94.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                        31.000,00 €
    Gesamt:                                     125.000,00 €


Begründung:

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan (HEGISS) ist gemäß Grundsatzbeschluss, Vorlage Nr. 321/02 vom 30.10.2002 vorgesehen, dass der nähere Bereich um die Mathildenschule durch Öffnung der Schule in den Stadtteil und mit ergänzender Infrastruktureinrichtungen (Kita, Versammlungsräume usw.) zentrale Funktionen für den Stadtteil übernimmt. In diesem Zusammenhang hatte die Errichtung der Cafeteria 1. BA in der Mathildenschule Priorität.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 11.09.2003 (Vorlage Nr. 236/03) der Einrichtung einer Cafeteria 1. BA in der Mathildenschule in Höhe von 280.000,00 € zu Lasten des Untersachkontos 61500.94050 (Umsetzung HEGISS) zugestimmt. Im Jahr 2004 erfolgte in einem 1. Bauabschnitt die Verlegung der Werkräume und der Maschinenräume aus dem Erdgeschoss in das Kellergeschoss der Mathildenschule und die Umnutzung der ehemaligen Räume im Erdgeschoss zur Cafeteria mit den entsprechenden Nebenräumen.

Als 2. Bauabschnitt ist nunmehr die Errichtung eines behindertengerechten WCs im EG Raum Nr. X18 (Lehrer Damen WC/Abstellraum) und der Einbau eines behindertengerechten Zugangs zur Cafeteria im Bereich der Ostfassade vorgesehen. Der Zugang von außen erfolgt über eine behindertengerechte Rampe des HEGISS-Projektes Schulhofumgestaltung 2. BA, die nicht Bestandteil dieser Projektvorlage sind. Die Projektvorlage für diese Maßnahmen wird vom Referat Stadtgestaltung/Stadtgrün gesondert vorgelegt. Eine Abstimmung der Schnittstellen erfolgt mit den Beteiligten.

 

Um eine getrennte Energie-Verbrauchsmessung bei außerschulischen Veranstaltungen in der Cafeteria durch Vermietungen der Räumlichkeiten zu ermöglichen, erfolgt der Einbau entsprechender Zwischenzähler für Strom, Kalt- und Warmwasser.

 

Im Einzelnen werden die bestehenden Sanitärtrennwände und sanitäre Einrichtungsgegenstände demontiert und entsorgt. Der Raum erhält eine Vorwandinstallation mit behinderten-gerechten sanitären Einrichtungsgegenständen. Die Heizungs- und Elektroinstallation sowie die Beleuchtung wird der Räumlichkeit entsprechend geändert bzw. angepasst. Die Türanlage wird verbreitert und erneuert; Wand- und Bodenflächen werden gefliest, beschädigte Oberflächen ausgebessert und gestrichen. In der Cafeteria werden zwei vorhandene Fensteranlagen, Stahlbetonfertigteil-Brüstungselemente und Heizkörper demontiert und entsorgt. In die vergrößerte Wandöffnung wird eine vorgefertigtes Fenster-/ Türelement als thermisch getrennte Leichtmetall-Pfosten-Riegel-Konstruktion mit kleinen zu öffnenden Seitenteilen und fest verglasten Mittelteil eingebaut. Die Vorgaben der EnEV 2007 sowie die erhöhten Vorgaben des Referentenentwurfs zur EnEV 2009 werden eingehalten. Die Eingangssituation über die Rampe ist barrierefrei und wird mit einer abgehängten Edelstahl-/Glas-Konstruktion als Wetterschutz überdeckt.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH in Zusammenarbeit mit dem Arch.-Büro Mühlhause + Schinkel, Offenbach am Main, eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit insgesamt 125.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor (Untersachkonto 61500.94050 "Umsetzung HEGISS"). PN 8123.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.