Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.01.2009

Eing. Dat. 22.01.2009

 

Nr. 396

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 631 mit der Bezeichnung
„Klinikum – Umstrukturierung Zentraler Bereich“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 
Antrag Magistratsvorlage Nr. 018/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.01.2009, DS I (A) 396


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, auf dem Gelände des Klinikums Offenbach ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst Teile des Flurstücks
266/16 und wird umgrenzt:

Im Norden:

    - von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m
       südlich des historischen Klinikgebäudes.

Im Osten

    - von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m
       westlich des neuen Zentralgebäudes, die im südlichen Längendrittel um ca. 40 m
       nach Westen zurückspringt.

Im Süden

    - von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie entlang der südlichen Grenze
       der Rosenaustraße und östlich davon entlang der geplanten Verlängerung der
       Rosenaustraße.

Im Westen

    - von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 15 m
       östlich der Kindertagesstättengebäude.

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 631 dient der Umsetzung zentraler Inhalte des Masterplans „Neubau Klinikum Offenbach“, beruhend auf dem Grundsatzbeschluss „Weiterentwicklung des Klinikums Offenbach am Main“ der Stadtverordnetenversammlung vom 18.04.2002. Nach Abriss des heutigen Zentralgebäude-Hochhauses sollen auf insgesamt ca. 2,2 ha eine neue zentrale Grünfläche, das klinikinterne Erschließungsnetz sowie als Hochbauten die Psychiatrie und Psychotherapie sowie klinikaffine Nutzungen entstehen.

 

Als „Neue Mitte“ des Klinikareals soll zwischen dem historischen Klinikgebäude im Norden, dem neuen Zentralgebäude im Osten und der Haupteinfahrt Sprendlinger Landstraße eine großzügige Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, die als zentraler Kommunikationsraum die wesentliche Verbindungs- und Verteilerfunktion für das gesamte Klinikareal übernimmt. Die „Neue Mitte“ dient zudem als attraktiver Freibereich für Patienten, Beschäftigte und Besucher und behebt damit auch den derzeitigen Freiflächenmangel auf dem Klinikgelände. Mit einer Fläche von ca. 5.500 m² nimmt diese Freifläche das nördliche Drittel des B-Plan-Geltungsbereichs ein.

 

Südlich an die „Neue Mitte“ anschließend ist ein ca. 5.000 m² großes Baufenster für klinikaffine Nutzungen vorgesehen, welches das mittlere Drittel des B-Plan-Geltungsbereichs umfasst. Hier sollen Funktionen mit hoher Frequentierung durch ambulante Patienten angesiedelt werden. Der Ersatzneubau der Psychiatrie und Psychotherapie schließlich ist im südlichen Drittel des B-Plan-Geltungsbereichs geplant. Dieser Neubau soll die baulich und funktional mangelhaften bisherigen Standorte des psychiatrischen Fachgebiets ersetzen.

 

Mit dem Abriss des bestehenden Zentralgebäudes ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Bereich des Klinikums die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 631 erforderlich. In Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Klinikum Offenbach GmbH sollen sowohl die Planungssicherheit für die Bauvorhaben als auch die städtebauliche Qualität auf dem Klinikareal gewährleistet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient im besonderen Maße der Entwicklungsfähigkeit des Klinikums Offenbach und damit der Sicherung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge für die Allgemeinheit.

 

Der Bebauungsplan Nr. 631 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Anlage

1. Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2. Masterplan „Neubau Klinikum Offenbach“, Bearbeitungsstand 02.12.2007
    mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches