Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.01.2009

Eing. Dat. 22.01.2009

 

Nr. 397

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 630
„Helene-Mayer-Straße / Pflegeheim und Altenwohnungen“
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 019/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.01.2009, DS I (A) 397


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Einleitungsbeschluss (§ 12 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB)

Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2
Abs. 1 BauGB der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 630 liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, und wird umgrenzt:

Im Norden:

    - Von der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 793/2, der nördlichen Grenze der
       Helene-Mayer-Straße (Flurstück Nr. 502/5) und der südöstlichen Grenze des
       Wolfswegs (Flurstück Nr. 500)

Im Osten

    - von einer Linie, die der östlichen und südöstlichen Grenze des Flurstücks 504/6
       (öffentlicher Fußweg) folgt, bis zum südwestlichen Rand der Grünfläche des
       Isenburgrings verlängert wird und von dort bis zum südöstlichen Eckpunkt des
       Flurstücks 793/2 führt.

Im Süden

- von den südlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 7/9, 504/5 und 504/6

Im Westen

    - von der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 7/9 bzw. der Offenbacher
       Stadtgrenze

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 630 soll das Planungsrecht für den Neubau eines Pflegeheims und von Altenwohnungen sowie für die Umgestaltung der Anlagen des Offenbacher Tennisclubs geschaffen werden.


Begründung:

 

Bedingt durch den Rückgang der Mitgliederzahlen wird nur noch ein Teil der 15 vorhandenen Tennisplätze des Offenbacher Tennisclubs (OTC) an der Helene-Mayer-Straße genutzt. Auch in Hinblick auf den Sanierungsbedarf des Daches der Tennishalle sowie die geplante Umgestaltung des Vereinsheims ist der OTC am Verkauf eines Teils seines Grundstücks interessiert. Dadurch sollen 5 Tennisplätze entfallen. Über die Bandbreite möglicher Nachnutzungen wurden mehrere Gespräche seitens des OTC mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement geführt.

 

Der Antragsteller und Vorhabenträger, die IMMOPROJEKT Entwicklungs-GmbH mit Sitz in Dreieich, beabsichtigt an diesem Standort ein Pflegeheim und Altenwohnungen mit einem 3-geschossigen Hauptflügel entlang der Helene-Mayer-Straße und zwei 2-geschossigen Seitenflügeln, die sich südlich anschließen, zu errichten. Betreiber soll die Firma Artemed Seniorenzentren GmbH & Co. KG aus Frankfurt sein. Unter dem Motto „Pflegeoase“ werden betreutes Wohnen für noch weitgehend selbständige Senioren, Pflegeplätze sowie eine Demenz- und Neurologieabteilung angeboten. Der Betreiber schätzt den Standort u.a. wegen der Nähe zum Klinikum Offenbach.

 

Durch das spezielle Pflegekonzept werden auch Bedarfe abgedeckt, die bisher in der stationären Versorgung älterer Menschen in der Stadt Offenbach unberücksichtigt blieben.

 

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme soll auch das Vereinsheim des OTC umgebaut werden sowie die Stellplatzsituation des Vereins neu geordnet werden.

 

Die Erschließung des Altenwohn- und -pflegeheims erfolgt über die noch nicht endgültig ausgebaute Helene-Mayer-Straße. Um künftig eine ausreichende Erschließung des neuen Gebäudes, sowie der nach Westen verlegten Erschließung des OTC-Grundstücks zu gewährleisten, sind entsprechende bauliche Maßnahmen im Straßenraum erforderlich. Umfang und technische Details hierzu sind noch detailliert festzulegen.

 

Der Vorhabenträger hat in seinem Antrag vom 17.12.2008 bestätigt, dass er mittels Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages für das Gelände des OTC berechtigt ist, das Eigentum an einer Teilfläche des Flurstücks Flur 7 Flurstücksnummer 7/9 zu erlangen und die entsprechenden Anträge zu stellen, um Baurecht zu erreichen. Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flurstücke Nr. 5/2 und 504/5 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 502/5 befinden sich noch im Besitz der Stadt Offenbach; für das Flurstück 5/2 besitzt der OTC das Erbbaurecht. Die IMMOPROJEKT Entwicklungs-GmbH befindet sich mit der Stadt Offenbach in Verhandlungen über den Kauf der benötigten Flächen.

 

Die in Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten einschließlich der Planungs- und Erschließungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger geregelt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 630 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Anlage

Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches