Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.01.2009

Eing. Dat. 22.01.2009

 

Nr. 398

 

 

Bebauungsplan Nr. 628 „Spessartring/Rheinstraße“
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 020/09 (Dez. I, Amt 60 und Amt 62) vom 21.01.2009,
DS I (A) 398


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1.   Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde bleibt hinsichtlich der
      Anregung, auf die Überschreitungsmöglichkeiten der Baugrenzen zu verzichten,
      unberücksichtigt. Die weiteren Punkte der Stellungnahme werden, wie auf den
      Seiten 7 bis 12 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

1.2 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf den
      Seiten 16 bis 18 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

2.   Beschluss über den Plan als Satzung

      Der Bebauungsplan Nr. 628 für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 20,
      zwischen dem Spessartring, der Rheinstraße, dem Weg südlich des städtischen
      Anzuchtgartens und dem Hainbach in der Fassung vom 12.01.2009 (Anlage 2)  
      wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung
      beschlossen.

3.   Begründung

      Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird dem Bebauungsplan
      beigefügt.


Begründung

 

Zu 1:
Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 21.11.2008 bis 22.12.2008 haben Bürger keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB sind insgesamt 31 Stellungnahmen eingegangen. Rd. zwei Drittel davon enthalten weder Hinweise noch Anregungen. Bei den restlichen Stellungnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Hinweise, die die Realisierung des Bebauungsplanes betreffen.

 

Näheres zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Zu 2:

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 13.11.2008 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen.

 

Mit Schreiben vom 12.11.2008 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt worden und haben lediglich zu einer redaktionellen Ergänzung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kapitel D Nachrichtliche Übernahmen, Nr. 13) und zu einer redaktionellen Änderung im Kapitel 8 der Begründung geführt.

 

Parallel zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes hat das vom Hessischen Baumanagement (Vertreter des Landes) beauftragte Büro „Verkehrsplanung Köhler und Trautmann GmbH“ eine Vorplanungsstudie zur Verkehrserschließung des Polizeipräsidiums erstellt. Aufgrund dieser Studie schlägt das Büro vor, die im Bebauungsplanentwurf in Höhe der Flurstücke 23 und 24 festgesetzte Erweiterung des Spessartringes (Bushaltestelle) geringfügig nach Westen zu verschieben. Die Einschätzung des Büros, dass diese Lösung verkehrstechnisch günstiger sei (bessere und zügigere Einfahrt der Busse), wird auch von der Lokalen Nahverkehrsorganisation Offenbach (LNO GmbH) und dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Bereich Verkehrsplanung, geteilt.

 

Der Vorschlag, die Bushaltestelle zu verlegen, führt zu einer Planänderung und hat eine erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB zur Folge. Da die Grundzüge der Planung durch diese geringfügige Änderung nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Die Beteiligung ist inzwischen durchgeführt. Die Zustimmungen der LNO GmbH, des Hessischen Immobilienmanagement und des Hessischen Baumanagement liegen vor. Auch das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften als Grundstückseigentümerin hat keine Bedenken gegen die Planänderung.

 

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 12.01.2009 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlagen:

1) Auswertung der Stellungnahmen

2) Bebauungsplan

3) Begründung mit Umweltbericht


Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.