Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.01.2009

Eing. Dat. 22.01.2009

 

Nr. 399

 

Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Raumordnungsverfahren „wesentliche Änderung des Kraftwerks „Staudinger“ durch Neubau eines Steinkohlekraftwerks
(Block 6)
der E.ON Kraftwerke GmbH am Standort Großkrotzenburg
Antrag Magistratsvorlage Nr. 024/09 (Dez. I und Dez. II, Amt 60 und Amt 33) vom 21.01.2009, DS I (A) 399

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

    1. Die Stadt Offenbach am Main beanstandet das Raumordnungsverfahren zum
        Neubau eines Steinkohlekraftwerks (Block 6) am Standort Großkrotzenburg for-
        mal, da die ausgelegten Unterlagen in Band E („Alternativenprüfung“) unvoll-
        ständig sind.

        Es wird daher eine erneute Auslegung der vervollständigten Verfahrensunterla-
        gen gefordert.

    2. Inhaltlich sieht die Stadt Offenbach am Main in o. g. Vorhaben der E.ON Kraft-
        werke GmbH eine Beeinträchtigung der regionalen Siedlungsstruktur, da der
        Grundsatz 5.5-1 des wirksamen Regionalplans Südhessen, nachdem im Ver-
        dichtungsraum grundsätzlich Luftverunreinigungen reduziert werden sollen,
        unberücksichtigt bleibt. Vielmehr sind mit dem Vorhaben nochmals zusätzliche
        Luftverunreinigungen verbunden, die sich nachteilig auf die Lebensqualität in
        Offenbach und somit auf die Wohnfunktion des Oberzentrums auswirken
        können.

        Daher macht die Stadt Offenbach negative Auswirkungen auf ihre siedlungs-
        strukturelle Bedeutung in der Region geltend.

    3. Der Wertung in den Unterlagen zum o. g. Raumordnungsverfahren, die prog-
        nostizierten Zusatzbelastungen seien unerheblich, da sie sich i. d. R. (jedoch
        keineswegs bei allen Stoffgruppen) unterhalb von Irrelevanzschwellen bewe-
        gen, wird von der Stadt Offenbach nicht geteilt: Schließlich ist diese Wertung
        der Gutachter für Offenbach nicht belegt, da im Untersuchungsgebiet des
        Raumordnungsverfahrens auf Offenbacher Gemarkung keine Messstelle zur
        Ermittlung der Vorbelastung eingerichtet und keine darauf bezogenen Ausbrei-
        tungsberechnungen der Zusatzbelastungen vorgelegt wurden.

        Die Stadt Offenbach fordert daher die Einrichtung einer Messstelle, die am Auf-
        punkt mit der höchsten zusätzlichen Immissionsbelastung installiert wird. Das
        Messprogramm ist analog zu den bisher eingerichteten 10 Messpunkten mit der
        gleichen Parameterliste über einen Zeitraum von einem Jahr durchzuführen und
        in das künftige Monitoring zum Vorhaben einzubeziehen.

    4. Die Stadt Offenbach fordert für das Kraftwerk Staudinger in Großkrotzenburg
        die Festlegung eines konkreten CO2-Minderungszieles mit Zeitschiene bis 2020
        und transparenten Regelungen zur Zielsicherung, sowie einen Nachweis über
        Kompensationsmaßnahmen.

    5. Als Ergebnis des Scoping-Verfahrens hat das Regierungspräsidium Darmstadt
        in seinem Anforderungsprofil für die im Raumordnungsverfahren vorzulegenden
        Gutachten bzgl. der Umweltauswirkungen des Vorhabens eine vergleichende
        Untersuchung von insgesamt neun Alternativen gefordert.

        Die Stadt Offenbach weist darauf hin, dass die nunmehr vorliegende Alternati-
        venbetrachtung einseitig die betriebswirtschaftlichen Prüfkriterien der E.ON
        Kraftwerke GmbH priorisiert und diese in einem gestuften Wertungsverfahren
        zum frühzeitigen Ausschluss von lufthygienisch und klimapolitisch günstigeren
        Alternativen nutzt. Eine detaillierte Auswirkungsanalyse liegt damit nach wie vor
        nur für die drei von der E.ON Kraftwerke GmbH bereits im Scopingverfahren an-
        geführten technischen Alternativen am Standort vor; die vom Regierungspräsi-
        dium nachgeforderten weiteren Alternativenbetrachtungen wurden alle verwor-
        fen und nicht weiter vertieft. Diese Vorgehensweise entspricht nicht einer seriö-
        sen und objektiven Begutachtung des Vorhabens.

    6. Das Untersuchungsgebiet des Raumordnungsverfahrens erstreckt sich auf Of-
        fenbacher Gemarkung über ein Trinkwasserschutzgebiet.
        Die Stadt Offenbach bezieht ihr Trinkwasser vom Zweckverband Wasserverso-
        rung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), dessen Trinkwasserbrunnen sich in Se-
        ligenstadt und somit in unmittelbarer Nähe zum Kraftwerk befinden. Schadstoff-
        einträge und –anreicherungen können grundsätzlich zu einer Belastung des
        Trinkwassers führen.

        Die Stadt Offenbach fordert im Hinblick auf die langfristige Sicherung ihrer Trink-
        wasserversorgung die Prüfung und den Ausschluss evtl. Schadstoffeinträge in
        das Trinkwasser und – sofern noch nicht erfolgt - die Beteiligung des ZWO im
        Raumordnungsverfahren.


Begründung:

 

Die Firma E.ON Kraftwerke GmbH verfolgt seit längerem die Umstrukturierung ihres Kraftwerkstandortes „Staudinger“ in Großkrotzenburg. Geplant ist, die unwirtschaftlichen Blöcke 1 bis 3 vom Netz zu nehmen und durch den Neubau eines Steinkohlekraftwerks (Block 6) zu ersetzen. Dabei wird insgesamt die Leistungskraft des Werkes erhöht.

 

Aufgrund intensiver Proteste gegen das Vorhaben wurde von der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens angeordnet. Zur Eingrenzung des Untersuchungsumfanges der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wurde Anfang 2008 ein Scopingverfahren unter Einbeziehung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt, an dem auch die Stadt Offenbach beteiligt wurde. Die gemeindliche Stellungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 02.12.2008 wurde die Stadt Offenbach über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben vom 02. Januar bis 02. Februar 2009 informiert und um die öffentliche Auslegung der Raumordnungsunterlagen und deren amtliche Bekanntmachung gebeten. Stellungnahmen können dem Regierungspräsidium bis 16. Februar 2009 vorgelegt werden. Eine von der Verwaltung beantragte Fristverlängerung wurde vom RP Darmstadt abgelehnt. Zur fristgerechten Behandlung der Thematik und Beschlussfassung durch die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 05. Februar 2009 ist die Einbringung der Magistratsvorlage als Nachtragsvorlage notwendig.

Anlage:

Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Scoping-Verfahren zum ROV „Staudinger“.