Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.02.2009

Eing. Dat. 19.02.2009

 

Nr. 404

 

 

Bebauungsplan Nr. 563 B
1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs
Nr. 563 A „ Hafen Offenbach, Mainviertel“
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/09 (Dez. I, Ämter 62 u. 60) vom 18.02.2009,
DS I (A) 404


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahmen

      - der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH,
      - der FES - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
      - der FAS - Frankfurter Abfallmanagement und Service GmbH (auch für
        FAS-Gewerbesortieranlage),
      - der FFR GmbH,
      - der GFH - Gemeinschaft der Frankfurter Hafenanlieger - ,
      - der Drachen-Propangas GmbH,
      - der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main,
      - der HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - ,
      - der Dyckerhoff Beton GmbH & Co. KG
      - der Kanzlei Stapelfeld, Zweschper, Krumb (für Dyckerhoff Beton
        GmbH & Co. KG),
      - der TSR Recycling GmbH & Co. KG,
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für Glockenbrot GmbH &
        Co. OHG),
      - der Horst Mosolf GmbH & Co. KG,
      - der Rechtsanwälte Gleis, Lutz (für Pro Logis Germany II B.V. und Pro Logis
        Germany X B.V.),
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für UPS - United Parcel Service
        Deutschland Inc. & Co. OHG),
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für Schenker Deutschland AG
        und die Zweite Kommanditgesellschaft Stinnes Immobiliendienst GmbH & Co),
      - der VION Food Group, Frankfurt,
      - der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Planung und Wirtschaft,
      - des Verbandes Hessischer Fischer,
      - der IHK Frankfurt am Main,
      - der IHK Offenbach am Main
        bleiben aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.2 Die Stellungnahmen
      - des Landessportbundes,
      - der Deutschen Telekom AG,
      - des Regierungspräsidiums Darmstadt
      werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

    Der Bebauungsplan Nr. 563 B in der Fassung vom 09.02.2009 (Anlage 2) für das
    Gebiet zwischen Main, Carl-Ulrich-Brücke, Nordring und Hafenbecken wird gemäß
    § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung und zusammenfassende Erklärung

    Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und die zusammenfassende
    Erklärung (Anlage 4) werden dem Bebauungsplan beigefügt.


Begründung:

 

Zu 1:

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 21.11.2008 bis 22.12.2008 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die sich fast ausschließlich auf bereits im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 563 A vorgebrachte Belange beziehen.

 

Die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 1 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 durchgeführt.

 

Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 13.11.2008 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen.

 

Mit Schreiben vom 12.11.2008 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt worden und haben zu keiner Änderung des Planentwurfes geführt.

 

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 09.02.2009 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, sind nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung und nach § 10 Abs. 4 BauGB eine zusammenfassende Erklärung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Die zusammenfassende Erklärung ist eine Kurzdarstellung des Umweltberichtes und der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden. Sie richtet sich vor allem an die Öffentlichkeit.

 

Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und die Anlage 4 zur zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs.
4 BauGB.

Anlagen:

1)        Auswertung der Stellungnahmen

2)        Bebauungsplan

3)        Begründung mit Umweltbericht

4)        Zusammenfassende Erklärung

 

Verteiler:
15 x HFB
   1x Minderheitenvertreter HFB
15 x UPB
  1 x Minderheitenvertreter UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.