Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.03.2009

Eing. Dat. 19.03.2009

 

Nr. 409

 

 

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Neugestaltung Mainuferpark
hier: Erhöhung Projektbeschlusssumme und Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 065/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.03.2009, DS I (A) 409


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Zur Neugestaltung des Mainuferparks werden zusätzlich 85.000,00 € zu Lasten
    des Untersachkontos USK 61500.94050 „Umsetzung HEGISS“ bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 685.000,00 € auf
    nunmehr 770.000,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

2. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 85.000,00 € werden bewilligt und bei dem
    USK 61500.94050 „Umsetzung HEGISS“ SK 09510000 Projekt 601090000000
    Produkt 09.01.07 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste
    2008 und früher:                                85.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm  „HEGISS – Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

       Landeszuschuss HEGISS :               539.000,00 €
       Kreditmarktmittel:                                 231.000,00 €
       Gesamt:                                                770.000,00 €


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.06.2008 DS I (A) 315 der Umgestaltung des Mainuferparks mit einem Kostenaufwand in Höhe von 685.000,00 € zu Lasten des Untersachkontos 61500 94050 „Umsetzung HEGISS“ zugestimmt.

 

Die Auftragsvergabe für die o. g. Baumaßnahme erfolgte gemäß Vergabebeschluss vom 14.01.2009 an die Fa. August Fichter GmbH. Mit den Bauarbeiten wurde Mitte Februar 2009 begonnen.

 

Im Rahmen der Baufeldfreimachung wurden Bodenproben für die zu bearbeitenden Bereiche genommen. Die Proben haben eine Belastung des Bodens durch Arsen und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) ergeben. Die Ursache der Kontaminierung wird in Mainablagerungen bzw. in der ehemaligen Industriegleisnutzung vermutet.

 

Die Positionen zur Entsorgung des kontaminierten Bodens sind nicht Teil des Vertragsleistungsverzeichnisses.

 

Das von der Fa. August Fichter eingereichte 1. Nachtragsangebot wurde bereits vom für die Bauüberwachung zuständigen Planungsbüro Adler & Olesch geprüft.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 85.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die Haushaltsmittelbereitsstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.