Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.03.2009

Eing. Dat. 19.03.2009

 

Nr. 411

 

 

 

 

 

 

S-Bahn Rhein-Main, Rodgaustrecken
Fuß- und Radwegunterführung in Höhe Wingertstraße
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.03.2009, DS I (A) 411


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für den Bau der Fuß- und Radwegunterführung in Höhe Wingertstraße entstehen
    zusätzlich Kosten in Höhe von 19.765,22 € zu Lasten des Untersachkontos
    82010.96050 "Rad- und Fußwegunterführung Wingertstraße".

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 1.935.529,07 € auf
    nunmehr 1.955.294,29 € (gemäß vom Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

2. Die entsprechenden Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2009 zu
    veranschlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Anpassung des
    Ansatzes bei dem USK 63000.96010 „Straßenbau (global) 35050“.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschlüssen vom 09.07.1998
(DS I (A) 329) und 23.09.2004 (DS I (A) 720) dem Bau der Rad- und Fußwegunter-führung in Höhe der Wingertstraße mit Gesamtkosten von insgesamt 1.935.529,07 € zugestimmt.

 

Gemäß EKrG und der für diese Unterführung abgeschlossenen Kreuzungs-vereinbarung hat die Stadt Offenbach am Main der DB AG die Kosten für den Erhaltungsaufwand zu erstatten. Dies betrifft nur die Bauteile die unter dem Bahnkörper liegen (Rahmenbauwerk).

 

Das Ing. Büro SPI hat im Auftrag der Stadt Offenbach am Main den Kostenaufwand für die Unterhaltung und spätere Erneuerung des Rahmenbauwerkes durch die DB AG in Höhe von 35.334,78 € ermittelt.

 

Dieser Betrag wurde von der Stadt Offenbach am Main an die DB AG überwiesen.

 

Nach Prüfung der Ablöseberechnung durch die DB AG wird nun noch eine Restzahlung in Höhe von 19.765,22 € gefordert.

 

Die Erhöhung der Kosten begründet sich im Wesentlichen auf der Annahme der DB AG, dass bei einer späteren notwendigen Erneuerung nicht eine sondern zwei Hilfsbrücken notwendig werden.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 19.765,22 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die notwendig werdenden Mittelumsetzungen sind in der verwaltungsinternen Finanzplanung berücksichtigt und zum Nachtragshaushalt 2009 angemeldet.