Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.03.2009

Eing. Dat. 19.03.2009

 

Nr. 413

 

 

 

 

Hessisches Konjunkturförderprogramm II
Mittel für sonstige Kommunale Infrastruktur
Prioritätenliste der Maßnahmen und Umsetzungsstrategien
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 090/09 (Dez. I, II, III und IV, Ämter 60 und 11) vom 18.03.2009, DS I (A) 413


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, von Dezernat I in
    Zusammenarbeit mit allen betroffenen Organisationseinheiten erstellten Prioritä-
    tenliste für das Konjunkturförderprogramm II die Förderanträge einzureichen und
    die Detailplanungen für die aufgeführten Maßnahmen zu erarbeiten. Das Gesamt-
    volumen wird auf den Förderumfang, der im Konjunkturförderprogramm II für
    sonstige Kommunale Infrastruktur für die Stadt Offenbach vorgesehen ist,
    begrenzt, derzeit bekannt gegeben mit 11,114 Millionen Euro.

2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung
    vorbereitet:

    Neubau Sportzentrum Bürgel, (Zuschuss an TSG für weitere Bauabschnitte als
    Ersatz für die desolate Jahnhalle); Sanierung der undichten Becken im Schwimm-
    bad Rosenhöhe sowie energetische Ertüchtigung der Traglufthalle (Zuschuss an
    EOSC); Dach-, Fenster-, Fassaden-, Innensanierung Kita 8; Dach-, Fenster-,
    Fassaden- und Innensanierung Kita 9; Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
    Kita 10; Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung Kita 14; Dach-, Fenster-,
    Fassaden- und Innensanierung Kita 13; Deckenerneuerung Radweg Herrnrain-
    weg; Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen.

3. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder falls
    eine dieser Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter Fördermodalitäten oder
    infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse nicht im Rahmen des Konjunktur-
    förderprogrammes II abgewickelt werden kann, werden als Nachrücker folgende
    Maßnahmen mit eingereicht:

    Sanierung (insbesondere Brandschutz) und Erweiterung Ledermuseum; Sanie-
    rung Tiefgarage Rathaus; Umgestaltung Frankfurter Straße (Abschnitt Luisenstr.
    bis Ludwigstr.); Sanierung ggfs. Abriss und Neubau Kita 1; Sanierung Kita 3;
    Sanierung Kita 21; Sanierung Kita 16; Umgestaltung Kaiserstraße (Abschnitt
    Geleitsstr. bis Große Marktstraße und Abschnitt Große Marktstraße bis Frankfurter
    Straße).

    Sofern es sich bei der weg fallenden Maßnahme um eine Sanierungsmaßnahme
    im Kitabereich handelt, sind nachrückende Maßnahmen aus dem gleichen Bereich
    auszuwählen.

4. Das Land Hessen hat angekündigt, mittels eines Vorschaltgesetzes Regelungen
    zur beschleunigten Abwicklung der Maßnahmen festzulegen. Die finanziellen
    Mittel sollen außerplanmäßig nach § 100 bzw. § 114g HGO bereitgestellt werden
    können, ein Nachtragshaushalt wird nicht erforderlich. Im Rahmen des För-
    derprogrammes dürfen ausdrücklich auch Erhaltungsmaßnahmen über Kredite
    finanziert werden.

    Diese vom Land vorgesehenen Vereinfachungen der Verfahrensvorläufe müssen
    auf kommunaler Ebene durch analoge Schritte zur schnellen Abwicklung der Vor-
    haben flankiert werden, um einen rechtzeitigen Maßnahmenbeginn im Sinne der
    Förderregularien zu erreichen.

    Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    4.1 Der Vergabe der Planungsleistungen für die Kitasanierungen wird für die
          Leistungsstufe I+II gemäß Rahmenvertrag mit der EEG (Entwicklung Erschlie-
          ßung Gebäudemanagement GmbH) vom 21.12.2005 für Projektsteuerungs-
          leistungen, für die Leistungsphasen 1-3 und 50% der Leistungsphasen 5+6
          der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) für Architekten-
          leistungen, Tragwerksplanung, Heizung- Lüftung- Sanitärplanung, Elektropla-
          nung und sonstige Fachuntersuchungen sowie für die Umgestaltung des
          Wilhelmsplatzes und Deckenerneuerung des Radweges Herrnrainweg die
          Leistungsphasen 1 – 3 (HOAI) für die Straßen- und Gestaltungsplanung ge-
          mäß überschlägiger Kostenschätzung des Amtes für Stadtplanung und Bau-
          management mit einer Gesamt Planungssumme in Höhe von rd. 1.280.000,00
          Euro wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.

          Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Projektvorlagen zur Be-
          schlussfassung vorzulegen.

          Für die Zuschüsse an die TSG für den Neubau Sportzentrum Bürgel sowie an
          den EOSC für die Schwimmbadsanierung wird der Magistrat beauftragt, ge-
          mäß der zur Zeit noch nicht im Detail bekannten Förderrichtlinie eine entspre-
          chende Vereinbarung über die Maßnahmenumsetzung und die fördergerechte
          Zuschussverwendung mit den Vereinen abzuschließen.

    4.2 Nach derzeitigem Stand der Förderregularien des Landes müssen alle zu för-
          dernden Maßnahmen im Jahr 2009 beginnen. Als Beginn der Maßnahmen soll
          hierbei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertra-
          ges gewertet werden. Planung und Voruntersuchungen gelten nicht als Beginn
          des Vorhabens.

          Daher wird zugestimmt, die Ausschreibung für die jeweils erste Bauleistung
          (für die Kitasanierungen, Deckenerneuerung Radweg Herrnrainweg und Um-
          gestaltung des Wilhelmplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen) bereits so
          frühzeitig durchzuführen, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der
          Auftrag hierauf erteilt werden kann und somit der Beginn der Maßnahme im
          Sinne der Förderrichtlinien erfolgt. 
 
    4.3 Soweit aufgrund erhöhter Mittelzuwendungen oder des Ausfalls einer der unter
          2. benannten Vorhaben Maßnahmen der unter 3. aufgeführten Nachrückerliste
          in die Liste der ersten Priorität aufrücken, gelten die vorgenannten Festlegun-
          gen analog. 

5. Finanzierung:
    Zur Finanzierung wird das Fördervolumen des Konjunkturförderprogrammes II für
    die Stadt Offenbach in Anspruch genommen. Die Förderung wird gemäß Voran-
    kündigung des Landes für den Landesteil der Förderung (76,4%) in Form eines
    Darlehens erfolgen. Die Tilgung der Kredite soll nach Maßgabe des Landes über
    30 Jahre laufen und erfolgt zu 5/6 durch originäre Landesmittel, 1/6 ist von der
    Stadt Offenbach zu tilgen. Für den Bundesteil der Förderung (23,6%) wird der
    Stadt Offenbach 75% der Investitionssumme als Zuschuss gewährt. Für die Kofi-
    nanzierung wird ein Darlehen i.H.v. 25% zur Verfügung gestellt, von dem die Stadt
    Offenbach die Hälfte tilgen muss, die andere Hälfte der Tilgung übernimmt das
    Land. Die Zinszahlungen erfolgen vorab aus der Masse der KFA-Mittel.
 
    Zur vorläufigen Deckung der unmittelbar zu beauftragenden Planungsleistungen
    werden im Haushalt unter USK 63000.94010 und 63100.96120 die entsprechen-
    den Mittel zur Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen. Es wird davon aus-
    gegangen, dass die Planungsleistungen letztlich durch die Förderungen mit abge-
    deckt werden. Die Finanzierung durch die vorgenannten Untersachkonten dient
    lediglich der Überbrückung bis zur endgültigen Förderzusage und Mittelbereitstel-
    lung des Landes/Bundes.

6. Über den derzeit gültigen Stellenplan hinaus wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
    für die Dauer von 4 Jahren beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement
    eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD 12) im Bereich Verkehrsplanung, Stadtge-
    staltung und Straßenverkehrsbehörde sowie eine/ein Dipl.-Ing. (Umfang 1,0 TVöD
    11) im Bereich Hochbaumanagement beschäftigt. Für das Revisionsamt wird ein
    im Stellenplan vorhandener kw-Vermerk (Stelle 0,5 TVöD 10 – Stellen-Nr.
    14.31.02) für die Dauer von 4 Jahren prolongiert. Die stellenplanmäßige Umset-
    zung erfolgt mit dem Stellenplan für das Jahr 2010.


Begründung:

 

Im Konjunkturförderprogramm II sind bezüglich der Mittel für sonstige kommunale Infrastruktur explizit folgende Förderbereiche angesprochen:

 

- Brand- und Katastrophenschutz

- Sportstätten (Hallen)

- Kindertagesstätten

- Kommunaler Straßenbau

- Kommunale Verwaltungsgebäude

- Kultureinrichtungen

 

In all diesen Bereichen besteht in der Stadt Offenbach ein erheblicher baulicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Offenbach bestehen jedoch derzeit keine Möglichkeiten diesen Investitionsstau deutlich abzubauen.

 

Durch das Konjunkturförderprogramm können nun Maßnahmen realisiert werden, die zum Teil bisher im Haushalt gar nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt etatisiert/vorgesehen sind. Die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen erfolgte nach den Gesichtspunkten

 

            ● Förderfähigkeit

            ● Dringlichkeit der Nutzungsanforderung

            ● Dringlichkeit von Sanierungsanforderungen

            ● Sinnvolle Realisierbarkeit, Baubeginn noch im Jahre 2009

 

Hierbei ist der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialien zu beachten.

 

 

Förderfähigkeit

Die Projektvorschläge müssen sich an den Vorgaben des Gesetzes zur Förderung von Infrastruktur Investitionen in Hessen orientieren. Die Fördermittel des Landes sollen gemäß Vorankündigung des Landes auf o.g. Maßnahmenbereiche entfallen, die zusätzlich zu den im Haushalt 2009 vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt und bereits im Jahre 2009 begonnen werden. In 2009 etatisierte Mittel für Planungsleistungen sowie Verpflichtungsermächtigungen sind förderunschädlich.


Maßnahmen, die im Haushalt 2009 vorgesehen sind, sind daher nicht förderfähig und müssen innerhalb der bisher vorgesehenen planmäßigen Abläufe weiterbetrieben werden. Ebenso müssen alle Maßnahmen ausgeschlossen werden, bei denen noch umfangreichere inhaltliche Klärungen erforderlich sind, die einen so kurzfristigen Ausführungsbeginn, wie in den Fördervorgaben vorgesehen, nicht realistisch erscheinen lassen.


Grundsätzlich wird der Ausführungsbeginn noch im Jahre 2009 im Hinblick auf die für eine sinnvolle Mittelverwendung erforderlichen Projektierungs- und Planungsvorläufe als sehr kritisch angesehen. Er könnte jedoch bei den jetzt zur Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen knapp erreicht werden, wenn seitens der Stadt Offenbach die vorgesehenen Mittel zur Beschleunigung der Verwaltungs- und Beschlussvorläufe ergriffen werden.

 

Durch die Bundesmittel können vorraussichtlich nur Maßnahmen gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung nicht bereits durch einen in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist.

 

Dringlichkeit von Sanierungsanforderungen

Neubau Sportzentrum Bürgel (Zuschuss in Höhe von 1,0 Mio Euro)

Derzeit nutzt insbesondere der Sportverein TSG die städtische Sporthalle „Jahnhalle“ in Bürgel. Der bauliche Zustand der Halle ist kritisch. Eine von der GBM/EEG erstellte Studie kommt zum Ergebnis, dass eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich ist. Da derzeit ein Neubau im erforderlichen Umfang für die Vereins- und Schulnutzungen über den städtischen Haushalt nicht finanzierbar ist, beabsichtigt die TSG diese Bauaufgabe zu übernehmen. Sie hat hierzu vom Ingenieurbüro Dillig eine Konzeptplanung erstellen lassen, die mehrere Bauabschnitte enthält. Für den 1. Bauabschnitt ist bereits im Haushaltsjahr 2009 ein städtischer Zuschuss vorgesehen. Über das Konjunkturprogramm kann nun auch ein Zuschuss für die weiteren Bauabschnitte gewährt und dadurch die zeitliche Umsetzung beschleunigt werden.

 

Sanierung der undichten Becken im Schwimmbad Rosenhöhe sowie energetische Ertüchtigung der Traglufthalle (Zuschuss in Höhe von 1,25 Mio Euro)

Nach Schließung der städtischen Schwimmbäder betreibt der EOSC das einzige Schwimmbad in der Stadt Offenbach. Nach Mitteilung des EOSC ist die Folienauskleidung des 50 m-Beckens rissig, die jährlich erforderlichen Ausbesserungsarbeiten verursachen erhebliche Kosten. Nach dem letzten Schaden ist die Folie offensichtlich nicht mehr wirtschaftlich reparierbar. Eine Sanierung ist daher dringend geboten. Weiterhin soll für den Traglufthallenbetrieb eine Optimierung der Energieregelung umgesetzt werden, um die Energiekosten sowie die Umweltbelastung zu senken.

 

 

Kitasanierungen (5,95 Mio Euro)

Ausgenommen der Neubauten in den letzten Jahren, besteht bei allen Kita’s erheblicher Sanierungsbedarf. Die Auswahl der Kita’s erfolgte aufgrund der von der GBM/EEG ermittelten Dringlichkeit. Der erwartete Finanzrahmen der Einzelmaßnahmen basiert auf den von der EEG überschlägig ermittelten Sanierungsumfängen.

 

 

Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen (2,814 Mio Euro)

Über die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes sowie der seitlichen Straßen hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 04. Dezember 2008 einen Grundsatzbeschluss gefasst. In diesem Beschluss wurde für den eigentlichen Platzbereich (1. BA) der Magistrat beauftragt, eine ÖPP-Ausschreibung durchzuführen. Die Ausschreibung erfolgte europaweit nach VOB/VOL. Im vorlaufenden Teilnahmewettbewerb haben nur zwei Bieter die geforderten Präqualifikationsunterlagen abgegeben. Es wurden beide zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein Bieter hat kein Angebot abgegeben, der zweite Bieter ein nicht wertbares. Da von beiden Bietern dargestellt wurde, dass das Vorhaben mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht abgebildet werden kann, ist damit die Ausschreibung ergebnislos beendet. Über das Konjunkturförderprogramm besteht nun die Möglichkeit den 1. und 2. Bauabschnitt kurzfristig umzusetzen. Für die Baumaßnahme Wilhelmsplatz (1. BA) sind bisher keine Mittel eingestellt gewesen, lediglich für die Straßen östlich und westlich des Platzes wurden in 2009 Planungskosten und eine Verpflichtungsermächtigung etatisiert.

 

 

Deckenerneuerung Radweg Herrnrainweg (0,1 Mio Euro)

Dieser Radweg bildet einen Teilabschnitt des Mainuferradweges östlich der Staustufe Offenbach und stellt eine wichtige Verbindung zwischen Offenbach und Frankfurt dar. Die Oberfläche des Radweges ist in einem sehr schlechten Zustand, eine

Sanierung ist dringend geboten.

 

 

Projektabarbeitung

Zur Umsetzung der zusätzlichen Projekte und Maßnahmen im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen Gesetzes zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Hessen ist eine befristete Personalaufstockung notwendig.

 

Im Revisionsamt müssen die zusätzlichen Vorprüfungen von Kostenanschlägen zur Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung und die vermehrte Rechnungsprüfung gewährleistet sein.

 

Das Gesetz über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammes ermächtigt die Kommunen,  personalwirtschaftliche Maßnahmen - ohne die Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung - zu treffen.