Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.04.2009

Eing. Dat. 02.04.2009

 

Nr. 417

 

 

Jobcenter
Antrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FWG vom 01.04.2009, DS I (A) 417


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, sich schnellstmöglich sowohl über den Deutschen
    Städtetag wie auch direkt bei den Akteuren auf Bundesebene für eine verlässliche
    Perspektive für die Jobcenter einzusetzen, da der zwischen dem
    Bundesarbeitsministerium und allen 16 Bundesländern gefundene Kompromiss zur
    Änderung des Grundgesetzes als auch der Gesetzentwurf für eine Ausgestaltung der
    Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften weiterverfolgt und beschlossen
    werden muss.

2. Dabei ist
    - das Prinzip der Leistungsgewährung
    - aus einer Hand
    - die Sicherung von kommunalem Einfluss
    - die Kontinuität bei der Leistungsgewährung und Förderung
       im SGB ll sicherzustellen.


Begründung:


Der zwischen den Bundesländern und dem zuständigen Bundesarbeitsministerium ausgehandelte Kompromiss ist gescheitert. Sollte eine Neuorganisation der Jobcenter durch die vereinbarte Verfassungsänderung zur Absicherung der Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern nicht gelingen, droht ein „Zurück“ zur getrennten Trägerschaft mit allen Nachteilen für die Betroffenen. Das bedeutet das Ende der bewährten „Hilfe aus einer Hand“ für die Hilfe- und Arbeitssuchenden, es drohen Doppelverwaltung, mehr Bürokratie und wesentlich höhere Kosten.

 

Die Offenbacher Arbeitsgemeinschaft (Arge) MainArbeit GmbH hat bisher gute Arbeit geleistet und bewiesen, dass mit der Zusammenführung der Kompetenzen der Arbeitsagentur und der Kommune eine gute und effiziente Dienstleistung aus einer Hand möglich ist. Die starke Einbindung der Stadt Offenbach hat sich als vorteilhaft für alle Seiten erwiesen. Dies droht nun ab dem Jahr 2011 nicht mehr fortsetzbar zu sein. Die Argen wurden in ihrer bisherigen Form vom Bundesverfassungsgericht am 20.12.2007 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Dem Gesetzgeber wurde Zeit bis zum 31.12.2010 gegeben, eine gesetzliche Anpassung vorzunehmen. Geschieht dies nicht, sind die Aufgabenwahrnehmungen von Bund und Kommunen zu trennen. Arbeitsagenturen und Kommunen nehmen dann jeweils für sich die Aufgaben aus dem SGB II wahr, der Bürger stellt Anträge an zwei Stellen und erhält zwei Bescheide. Wie diese Stellen sich in der Praxis abstimmen bleibt unklar. Auf jeden Fall führt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung zu einer massiven Stärkung zentralistischer Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit und einer weitgehenden Reduzierung kommunalen Einflusses. Alle Maßnahmen zur Arbeitsförderung und Integration der Bezieher von SGB-II-Leistungen etwa werden dann ausschließlich von der Bundesagentur gesteuert. Die Kommune hat dabei kein Mitendscheidungsrecht.

 

Um diesen eindeutigen Rückschritt zu vermeiden, hat die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern am 14. Juli 2008 einstimmig beschlossen, in der Verfassung eine Regelung aufzunehmen, die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen im SGB II weiterhin zulässt, damit eine wirksame Umsetzung des SGB II und die Leistungsgewährung und das „Fördern und Fordern“ aus einer Hand weiterhin stattfinden kann. Zugleich sollte die kommunale Option zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dieser, von allen Fachleuten nachdrücklich unterstützte Weg zur Sicherung einer guten Zukunft für das SGB II wird nun verlassen. Es drohen nun gerade in der Wirtschaftskrise mit sich abzeichnenden großen Problemen auch auf dem Arbeitsmarkt Verunsicherung, Handlungsunfähigkeit und Leistungsverschlechterung.