Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 421

 

Baugebiet Bürgel-Ost
hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an privatrechtlicher Erschließung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 126/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009, DS I (A) 421


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die privatrechtliche Erschließung des Baugebietes Bürgel-Ost wurde von der
    Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG GmbH),
    Senefelderstraße 162, Offenbach a. M., in Zusammenarbeit mit Dritten eine
    Kostenberechnung erstellt. Nach Prüfung durch das Revisionsamt schließt diese
    mit 7.680.000,00 € einschließlich Planungskosten ab.

2. Zur Sicherstellung der Erschließung übernimmt die Stadt Offenbach einen
    Kostenanteil von 1.645.000,00 €.

3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    63100.96000 „Erschließung Bürgel-Ost“ SK 05000000 Projekt 601120000000,
    Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2010:                          35.000,00 €
    Haushaltsplan 2011:                        396.000,00 €
    Haushaltsplan 2012:                          53.000,00 €
    Haushaltsplan 2015:                     1.065.000,00 €
    Haushaltsplan 2016:                          96.000,00 €
    Gesamt:                                        1.645.000,00 €

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.


Begründung:


Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 08.12.2005 DS I (A) 915 wurde die EEG GmbH über den Maßnahmeträgervertrag mit der Betreibung der privatrechtlichen Erschließung des Baugebietes Bürgel-Ost beauftragt.

 

Die Bemühungen der EEG, die Eigentümer in Bürgel-Ost für eine privatrechtliche
Erschließung zu gewinnen, haben nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt, da in vielen Gesprächen mit den Eigentümern offensichtlich die Höhe der Kosten für das Nichtunterschreiben der privatrechtlichen Verträge Hauptursache sei.
Die Kosten sind für dieses Baugebiet durch die Erfordernis zum Bau eines Regenrück-haltebeckens sowie Lärmschutzwände um einiges höher als z.B. in Rumpenheim Süd (s. Bericht Amt 60 für UPB-Sitzung vom 28.02.2008).

 

Daher wurde die EEG beauftragt - nachdem die 100%ige Kostenübernahme durch die Privaten zu scheitern drohte – zu sondieren, ob die Privateigentümer bereit sind, bei einer Kostenbegrenzung die privatrechtliche Erschließung weiterzubetreiben. Hierzu wurde von der EEG den Grundstückseigentümern eine „unverbindliche Absichtserklärung“ übergeben, mit der die Eigentümer ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Fortführung der privatrechtlichen Erschließung erklären, unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt zu einer teilweisen Kostenübernahme bereit erklärt.

 

Diese Abfrage der EEG bei den Eigentümern, die den privatrechtlichen Vertrag noch nicht unterschrieben hatten, war sehr positiv.

 

So haben bis Ende des Jahres 2008 die von den 97 Vertragspartnern 65 den Erschließungsvertrag sowie 30 „unverbindliche Absichtserklärungen“ zur Weiterführung der privat-rechtlichen Erschließung unter der Annahme einer Kostenbegrenzung unterschrieben. Mit den zwei verbleibenden Vertragspartnern ist die EEG in Verhandlung.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG GmbH in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 7.680.000,00 € abschließt.

 

Hiervon soll die Stadt Offenbach einen Kostenanteil i.H.v. 1.645.000,00 € übernehmen. Aufgrund der Trennung in zwei Bauab­schnitte (1. Bauabschnitt Sicherstellung der Erschließung Kanal, Wasser, Baustraße, 2. Bauabschnitt Endausbau der Straße) werden für die Stadt 2010 bis 2012 Kosten in Höhe von ca. 484.000,00 € entstehen. Ein entsprechender Ansatz ist bereits im IPRO im Haushalt 2009 vollzogen. Für die Jahre 2013 bis 2016 müssten dann weitere ca. 1,161 Mio. € etatisiert werden.

 

Weiterhin  übernimmt der ESO Eigenbetrieb für die Abwasserbeseitigung einen Kostenanteil i.H.v. 735.000,00 €. Wie bei den bisher bereits durchgeführten privatrechtlichen Erschließungen wurde vereinbart, dass die Grundstückseigentümer für die Abwasserentsorgung maximal den Betrag übernehmen sollen, der sich aus der Erschließungsbeitragssatzung ergibt. Im Falle des Baugebietes Bürgel-Ost wird dieser Betrag durch o.g. 735.000,00 € überschritten, was durch die Erfordernis des Baues eines Regenrückhaltebeckens bedingt ist. Somit verbleibt ein von den Grundstückseigentümern verbleibender Anteil i.H.v. 5.300.000,00 €.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.