Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 422

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach (Bauabschnitt 4)
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 128/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009, DS I (A) 422


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach,
    4. Bauabschnitt, werden zusätzlich 325.000,00 € Haushaltsmittel bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt 4 erhöhen sich damit von 2.220.000,00 €
    auf nunmehr 2.545.000,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenberech-
    nung).

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    06300.94100, „Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung“ SK 09510000, Produkt
    01.01.13, Projektnr. 101010000000, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009:                325.000,00 €

3. Die Finanzierung folgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des
    Finanzhaushaltes.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss (DS I (A) 158) vom 28.06.2007, den Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus (4. BA) mit einem Kostenaufwand von 2.220.000,00 € zu Lasten des Untersachkontos 06300.94100 zugestimmt. Grundlage für den Beschluss war die Kostenermittlung aus dem Jahr 2007.

 

Zum Zeitpunkt der Kostenermittlung war die Baukonjunktur keinen größeren Schwankungen unterworfen. Die Preisschwankungen waren gering, so dass mit gleichbleibenden Kostenindizes gerechnet werden konnte. Der Beginn des Bauabschnitts 4 verzögerte sich durch die schleppende Fertigstellung des Bauabschnittes 3 (Firmeninsolvenzen, Schlechtleistungen etc.) um mehr als 1 Jahr. Im Jahr 2008 kam es zu außergewöhnlichen Preissteigerungen, besonders im Materialbereich. Es war eine durchschnittliche Preissteigerung von ca. 5 % zu verzeichnen. Diese Preissteigerung spiegelt sich in der Kostenaufstellung wieder (ca.100.000,00 €).

 

Die bei der Umsetzung des Bauabschnittes 3 gewonnenen Erfahrungen ließen einige Änderungen bei Detailplanungen und Materialauswahl erforderlich werden. So sollen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes an den wieder zu verwendenden Holz- Trennwand-Systemen der Bürotrennwände durchgeführt werden. Ebenfalls zur Erhöhung des Schallschutzes und zur Vereinfachung der Wandanschlüsse ist in den Fluren eine andere Ausführung der abgehängten Decken geplant. Wegen der ungewöhnlich hohen Rohbautoleranzen der Fensterbrüstungselemente ist außerdem eine neue Ausbildung der Fensterbankkonstruktion und der Befestigung für die Versorgungskanäle erforderlich. Hiermit lassen sich auch die bauphysikalischen Anforderungen der Innendämmung besser umsetzen.

 

Durch die Erhöhung der honorarfähigen Kosten entstehen auch zusätzlich zu veranschlagende Baunebenkosten bei den Projektsteuerungs-, Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen.

 

Alle Gewerke des Bauabschnittes 4 wurden in öffentlichen Ausschreibungen Ende 2008 / Anfang 2009 ausgeschrieben. Die Kostensteigerung in den einzelnen Gewerken fiel bei der Angebotseinholung sehr unterschiedlich aus. Die voraussichtlichen Vergabesummen sind als Kostenanschlagswerte in die erweiterte Kostenberechnung eingearbeitet.

 

Diese notwendigen Änderungen wurden in der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Verbindung mit dem Projektsteuerungsbüro Gerber in Darmstadt aufgestellten erweiterten Kostenberechnung zusammengefasst, die nach Prüfung durch das Revisionsamt mit 2.545.000 € abschließt. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 325.000,00 € wurden durch das Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und – tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte, geprüfte erweiterte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.