Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am

Eing. Dat.

 

Nr. 423

 

Ludwig-Dern-Schule, Schule für Lernhilfe, Schubertstraße 89-91, Offenbach a. M. Brandschutztechnische Ertüchtigung der Bestandstreppenräume in den
Klassentürmen (Gebäude 2+3)
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 129/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009, DS I (A) 423


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bestandstreppenräume in den Klas-
    sentürmen (Gebäude 2+3) an der Liegenschaft Schubertstraße 89-91, Offenbach
    a. M., nach der von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH
    (EEG GmbH), Senefelderstraße 162, Offenbach a. M. in Zusammenarbeit mit Drit-
    ten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, ab-
    schließend mit 230.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
60010.50000
    “Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ SK  61610001, Produkt
    01.01.08, bereitgestellt.

    Haushaltsplan 2009:           230.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG übertragen; die Abwicklung erfolgt
    ab Leistungsstufe III treuhänderisch gemäß Rahmenvertrag.


Begründung:

 

Die Liegenschaft Schubertstraße 89-91, Offenbach a. M., wird von der Ludwig-Dern-Schule genutzt. Die „Klassentürme“ (Gebäude 2+3) wurden in den Jahren 1967-69 errichtet und bestehen jeweils aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen, in denen Unterrichtsräume angeordnet sind.

 

In einer Gefahrenverhütungsschau wurde am 25.06.2008 unter anderem festgestellt, dass in den „Klassentürmen“ der zweite bauliche Rettungsweg fehlt und zudem der erste bauliche Rettungsweg nicht ausreichend abgesichert ist.

 

Am 01.10.2008 erfolgte der Beschluss zur Beauftragung der Planungsleistungen zur Gesamtsanierung der Ludwig-Dern-Schule. Im Zuge dieser Planungen wurde u.a. auch ein Konzept zur Lösung der Problematik der fehlenden zweiten baulichen Rettungswege in den „Klassentürmen“ entwickelt, das sinnvoll in das planerische Gesamtkonzept eingebunden ist. Hieraus entstand der Entwurfsansatz, die Türme durch den Erweiterungsbaukörper zu einem baulichen Gesamtkomplex so zu verbinden, dass die zusätzlichen Fluchttreppenhäuser dort mit abgedeckt werden können. Auf dieser Basis wurde mit der Feuerwehr sowie der Bauaufsicht ein zeitlicher Ablauf der erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigung der „Klassentürme“ vereinbart. Die Errichtung der zusätzlichen Rettungswege erfolgt hiernach im Zuge der Gesamtsanierung (Baubeginn ca. Jahreswechsel 2009/10).

 

Zur Behebung der akuten brandschutztechnischen Problematik ist nun die Einhausung der bestehenden ersten baulichen Rettungswege zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, d.h. Sommerferien 2009, unerlässlich. Diese muss daher als gesonderte Maßnahme vor der Gesamtsanierung durchgeführt werden.

 

Die hier vorgelegte Sicherung des ersten baulichen Rettungsweges umfasst das Abtrennen der Treppenräume beider Gebäude von den umgebenden Fluren gemäß Vorgaben der HBO durch F30-Wände und RS-Türelemente. Die Verglasung der Türelemente gewährleistet weiterhin eine angemessene Belichtung der Flure. In den Außenfassaden der so entstandenen Treppenräume werden im Erdgeschoss die notwendigen Ausgänge direkt ins Freie sowie im 2. OG Rauchabzugsöffnungen nachgerüstet. Die technischen Anlagen, insbesondere elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Sicherheits- und Rettungswegeleuchten, Steuerung Rauchabzug) werden der neuen baulichen Situation angepasst.

 

Durch die planerische Betrachtung im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept der schulischen Erweiterung und Gesamtsanierung ist sichergestellt, dass die jetzt neu vorzunehmenden Einbauten dauerhaft im Gebäude verbleiben können und auch im sanierten und erweiterten Endzustand des Gebäudes sinnvoll angeordnet sind.  Die jetzt neu einzubauenden Ausgangstüren gewährleisten gleichzeitig den Zugang zu den ‚Klassentürmen’ während der Bauzeit des Erweiterungsgebäudes.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 230.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG übertragen.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor (Untersachkonto 60010.50000 “Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ PN V 9023).

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.