Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 424

 

 

Wilhelmsplatz, Umgestaltung Platz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 130/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009, DS I (A) 424


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes nach der vom Ingenieurbüro Kocks
    Consult GmbH, Frankfurt, zusammengestellten und vom Revisionsamt geprüften,
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.859.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto 60500.neu
    „Wilhelmsplatz, Umgestaltung Platz“ SK 09520000, Produkt 12.01.01. Die Mittel in
    Höhe von 1.818.995,00 € werden überplanmäßig entsprechend den
    Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz) bereitgestellt.
    Die nicht zuschussfähigen Mittel in Höhe von 40.005,00 € sind über das gleiche
    Untersachkonto 60500.neu im Nachtrag 2009 bereitzustellen.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz:           1.818.995,00 €
    Kreditmarktmittel:                                         40.005,00 €
    Gesamt:                                                  1.859.000,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
    von 41.295,53
 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil der
    o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um
    2.444,35 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
    „Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt 12.01.01,
   
in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

6. Mit dem Bau der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zusage der
    Landestreuhandstelle Hessen zur Finanzierung aus dem Konjunkturförder-
    programm gem. dem Zukunftsinvestitionsgesetz (hier Landesmittel) vorliegt.


 

Begründung:

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 04.12.2008 (I (A) 372) haben die Stadtverordneten dem Gestaltungsentwurf für den Wilhelmsplatz zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde entsprechend dem Grundsatzbeschluss ein ÖPP-Verfahren, in Form einer EU-weiten-Ausschreibung, durchgeführt. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Bieter qualifiziert, zum Tage der Submission am 10.03.2009 lag ein Angebot vor. Die formale und inhaltliche Prüfung und Wertung hatte zum Ergebnis, dass das Angebot nicht den Vorgaben entsprach, die entsprechend  dem Grundsatzbeschluss als Mindestbedingungen in die Ausschreibung aufgenommen wurden. Es wurde angeführt, dass die Investition für den Umbau nach den Vorgaben der Stadt Offenbach über die Betriebseinnahmen des Parkplatzes wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Die regulär vorgesehene Verhandlung im Rahmen des ÖPP-Verfahrens hätte nur dann weiter führen können, wenn von den Vorgaben der Ausschreibung (Auflagen aus Grundsatzbeschluss) abgewichen worden wäre. Aus diesem Grunde wurde die Ausschreibung aufgehoben. Am 02.04.2009 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (I (A) 413) den Umbau des Wilhelmsplatzes sowie die beiden seitlichen Straßen über das Konjunkturförderprogramm (Zukunftsinvestitionsprogramm/sonstige soziale Infrastruktur) zu finanzieren.

 

Bei erfolgreich durchgeführtem ÖPP-Verfahren wäre gemäß Grundsatzbschluss der normale Projektbeschluss durch einen entsprechenden Vergabebeschluss ersetzt worden. Nach Aufhebung der Ausschreibung und Festlegung des o.g. Finanzierungsweges ist nun über die Maßnahme ein regulärer Projektbeschluss durch die Stadtverordneten zu fassen.

 

Der Wilhelmsplatz ist einer der markantesten und schönsten Stadtplätze Offenbachs. Er zeichnet sich durch die klare rechteckige Platzform mit eindeutigen Raumkanten aus. Eine Ensemblewirkung wird durch die Einfassung mit Kastanienbäumen und die weitgehend geschlossene, historische Bebauung erreicht.

 

Für das öffentliche Leben spielt der Wilhelmsplatz als Marktplatz in Offenbach eine wichtige Rolle. Zur Attraktivität des Wilhelmplatzes tragen auch die zahlreichen Gastronomien in den beiden östlich und westlich des eigentlichen Platzes verlaufenden Straßen bei. Diese stadträumliche Qualität wird durch die Nutzung als Parkplatz und den schlechten Zustand des Belags beeinträchtigt. Die Pflasterflächen sind zerstückelt in kleine Asphalt- und Basaltbeläge, denen man die notdürftigen Reparaturmaßnahmen deutlich ansieht. Es gibt keine Marktflächenmarkierung, die elektrische Versorgung der Marktstände mittels freiliegender Kabel ist ein ständiger Gefahrenpunkt.

 

Geplant ist, den Wilhelmsplatz künftig zur Hälfte autofrei zu halten und die Oberfläche in einen baulich einwandfreien und der städtebaulichen Bedeutung entsprechenden Zustand zu versetzen.

 

Kernpunkte der Neugestaltung des Wilhelmsplatzes in Offenbach sind:

 

  a)      Die Nutzung als Wochenmarkt und einer Teilfläche als Parkplatz bleiben
           erhalten.

 

  b)      Die Aufenthaltsqualität wird verbessert. Im Bereich des Baumstreifens werden 6 neue Bänke aufgestellt. Die Ruhezone am „Streichholzkarlchen“ bleibt erhalten.

 

  c)      Bei der Planung wird auf historische Vorbilder zurückgegriffen. Daraus ergibt sich eine Dreiteilung des Platzes:

 

                 •   An der Südseite wird wieder ein Baumhain angelegt. In diesem Bereich wird in Zukunft dauerhaft geparkt (Fläche C).

                 •   Die Fläche B hat eine Doppelnutzung; Wochenmarkt an Markttagen, Parkplatz an den übrigen Tagen.

                 •   Die an die Bieberer Straße angrenzende Fläche A wird nur an Markttagen belegt und ist an den übrigen Tagen als freier Raum verfügbar.

 

d)        Dem Mittelpunkt wird eine besondere Aufenthalts- oder Erlebnisqualität zugewiesen. Hier wird zunächst eine runde Pflasterfläche als Platzhalter für einen evtl. später nachzurüstenden Marktbrunnen angeordnet. Die Mitte ist auch an Markttagen einsehbar. Dort kann ein Markt-Treff entstehen.

 

e)        Die beiden seitlichen einreihigen Baumstreifen fügen sich in die neue Gestaltung ein und bleiben im Bestand erhalten.

 

            Durch Neuordnung der Fläche C soll der verbleibende Dauerparkplatz optimiert werden. Für die Realisierung dieser Neuordnung sind im Vorgriff 7 Bäume (6 Kastanien, 1 Götterbaum, davon 2 schwer und 4 leicht geschädigt) vor Beginn der Sperrfrist wegen Vogelbrut gefällt worden. Die vorgeschriebenen Informations- und Genehmigungswege wurden dabei nicht eingehalten.

 

            Auf der Fläche C ist die Pflanzung von 20 neuen Bäumen geplant, die künftig ein Baumdach über dem südlichen Parkplatz bilden sollen. Vorgesehen sind hier Blumen-Eschen. Diese Baumart ist sehr frosthart, verträgt Hitze und Trockenheit sehr gut, gilt als Wärme liebend, rauchhart und stadtklimafest. Von der Nachpflanzung von Kastanienbäumen wird abgeraten, da die Kastanien auf dem Wilhelmsplatz insgesamt in keinem guten Zustand sind. Hintergrund ist, dass diese Bäume an diesem großflächig versiegelten, sonnigen städtischen Standort besonders großer Strahlung und Stauwärme ausgesetzt sind. Die vorhandenen Kastanien vertragen das besonders schlecht. Sie sind zusätzlich noch durch die Kastanienminiermotte geschädigt. Die neu zu pflanzenden Bäume werden mit einer Qualität von ca. 20 – 25 cm Stammumfang gepflanzt und haben dann eine Höhe von ca. 4.5 m. Die Blumen-Esche wird ca. 10 m hoch und ca. 8 m breit. Das Baumdach bleibt also unterhalb des Rahmens, den die Kastanien bilden. Der Baum blüht im Mai/Juni mit crème-weißen angenehm duftenden bis 15 cm langen Blütenrispen.

 

f)         Die Aufstellflächen für die Marktbeschicker werden unter Beibehaltung des heutigen Platzbedarfs optimiert. Die Stromanschlüsse für die Marktstände werden unter die Erde verlegt und mit Unterflurverteilern ausgerüstet. Somit bleiben die Wege zwischen den Wochenmarktständen frei von Kabeln.

 

g)        Die Gestaltung der Oberfläche ist am Nutzungsbedarf des Platzes orientiert. Eine spätere Markierung des Platzes für Markt- und Parkplätze kann somit unterbleiben. Das Pflaster aus überwiegend dunkelgrauem Basalt orientiert sich am historischen Platzbelag. Es stellt eine hochwertige und robuste Oberfläche dar. Eingelegte Streifen aus antikrosafarbenem Porphyr schaffen eine eindeutig erkennbare Unterteilung in Marktfelder/Parkfelder, sowie Gehwege/Fahrwege. Unterschiede ergeben sich in der Füllung der Flächen der Park- bzw. Marktfelder:

 

·    Sie sind nur in der Fläche A rein in Basalt-Naturstein ausgebildet.

·    In der Fläche B sind die einzelnen Parkplätze mit einem abgesplitteten

Asphaltbelag ausgeführt. Die übrigen Flächen bestehen aus Basaltpflaster.

·    Der Dauerparkplatz (Fläche C) ist in Asphalt mit abgesplitteten Parkplätzen geplant.

 

h)        Um die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Nutzungsbereichen zu gewährleisten, wird zwischen der Fläche A und B eine Pollerreihe aufgestellt. Diese wird an Markttagen zwischen den Marktständen integriert. Zwischen der Dauerparkfläche C und dem temporären Parkplatz B wird als Abgrenzung eine feste Pollerreihe mit Ketten eingebaut.

 

i)          Die Platzbeleuchtung ist als atmosphärische, dekorative Leuchte geplant. Bei dem vorgeschlagenen Modell wird das Thema „Laterne“ in eine moderne Formensprache übertragen. Das vorgeschlagene Modell DZ – „Potsdam“ wird zurzeit vom Hersteller einer gestalterischen Optimierung unterzogen. Die Leuchten sind an den Längsseiten angeordnet und unterstreichen die Ensemblewirkung der Platzanlage. Sie erfüllen die Anforderungen an eine asymmetrische Lichtverteilung und sorgen für genügend Licht auf den angrenzenden Wegen und Park- bzw. Marktflächen. Sie werden mit einer energiesparenden Lichttechnik ausgestattet. Die Beleuchtung der Fläche C ist abweichend davon als Lichtstele geplant, die zum einen den Parkplatz ausleuchtet und zum anderen das Blätterdach des Baumhaines von unten anstrahlt.

j)          Die Altglascontainer werden vom Platz entfernt. Die Entsorgung von Altglas wird mit einem neuen System von Unterflurglascontainern durchgeführt.

 

Nach Umbau des Platzes sollen die verbleibenden Parkplätze entsprechend den aktuellen Regelungen und Preisgestaltungen durch die Stadt weiterbetrieben werden. Die Sonderregelung für Anwohnerparken bleibt in der heutigen Form bestehen.

 

Für die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH die Kostenberechnung zusammengestellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.859 Mio. € abschließt.

 

Entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluss über das Konjunkturförderprogramm II/sonstige soziale Infrastruktur vom 02.04.2009 soll mit den nächsten Planungsschritten (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Ausschreibung) unmittelbar begonnen werden, um entsprechend der Fördervorgabe mit der Maßnahme schnellstens beginnen zu können.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planunterlagen, eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsicht aus.