Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 425

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630
(Helene-Mayer-Straße / Pflegeheim und Altenwohnungen)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 425


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 630 (Anlagen 1, 2 und 4) für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Wolfsweg, Stadtgrenze, Leibnizgymnasium und der nördlichen Grenze des Grundstücks Isenburgring 1 sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), beide in der Fassung vom 15.04.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Der Tennisclub OTC möchte Teile seines Clubgeländes veräußern und gleichzeitig, die verbleibenden Flächen durch die Sanierung der Tennishalle und den Umbau bzw. Neubau eines Vereinsgebäudes sowie die Neuordnung der Stellplatzsituation aufwerten. Das für eine neue Nutzung zur Verfügung stehende Gelände wird die Vorhabenträgerin, die Immoprojekt Entwicklungs-GmbH, erwerben. Sie plant, darauf ein Pflegeheim sowie Altenwohnungen zu errichten. Für die Realisierung dieses Vorhabens benötigt sie auch städtische Flächen. Die Vorhabenträgerin befindet sich derzeit mit der Stadt Offenbach in Verhandlungen über den Ankauf.

 

Zur Schaffung des Baurechtes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Aus Gründen der städtebaulichen Ordnung und um auch die angestrebten Bauvorhaben des Vereins realisieren zu können, wird die verbleibende, auf Offenbacher Stadtgebiet liegende Fläche des OTC in den Geltungsbereich aufgenommen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

In Ergänzung zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird bis zum Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag erstellt werden, der insbesondere Regelungen zur Kostenübernahme für Planung und Erschließungsanlagen treffen wird. Aufgrund absehbarer Kostensteigerungen durch die Entsorgung belasteten Gehwegaushubs im Bereich Helene-Mayer-Straße wird derzeit eine Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an den Erschließungskosten geprüft. Eine endgültige Regelung erfolgt im Rahmen des Kaufvertrages bzw. Durchführungsvertrages.

 

Die vorliegende Planung betrifft eine Fläche, die sich innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung befindet und durch die Planung nachverdichtet wird. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.

 

Im Zeitraum 23.02. – 09.03. hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde in einem Termin am 19.02.2009 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die Phase der förmlichen Beteiligung. Die Öffentlichkeit erhält in einer Bürgerversammlung Gelegenheit zur Information, Erläuterung und Abgabe von Stellungnahmen. Zudem können die Unterlagen im Rathaus eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

1)      Bebauungsplan - Planzeichnung

2)      Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3)      Begründung

4)      Vorhaben- und Erschließungsplan

          (Plan mit Abgrenzung; Ansichten,
          Freiflächenplan, Grundrisse, Schnitte)

5)      Schalltechnische Untersuchung

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro