Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

 

Nr. 426

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 632
(Hospiz am Lichtenplattenweg)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 132/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 426

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 632 (Anlagen 1, 2 und 4) für das Gebiet zwischen Lichtenplattenweg, Julius-Leber-Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Julius-Leber-Str. 4 und dem Industriebahnweg sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 15.04.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Die Errichtung des stationären Hospizes „Fanny-de-la-Roche“ ist für die Gesundheitsinfrastruktur Offenbachs bedeutsam. Es steht in Zusammenhang mit dem Aufbau eines Netzes von stationären und ambulanten Hospizeinrichtungen im Stadtgebiet. Trägerin des Hospizes ist die Stiftung Heilig-Geist-Hospital Bensheim. Der Standort des Hospizes am Lichtenplattenweg bietet durch die direkte Nachbarschaft zum Ketteler-Krankenhaus die Möglichkeit für eine enge medizinische und betriebliche Verknüpfung, da das Krankenhaus ebenfalls der o. g. Stiftung angehört.

 

Das Hospiz fügt sich hinsichtlich seiner Nutzungsart in das benachbarte Wohngebiet ein. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aufgrund der mit der Nutzungskonzeption des Hospizes verbundenen intensiveren Ausnutzung der Grundstücksfläche erforderlich. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet werden und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.

 

Im Zeitraum 21.04. – 07.05. hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde in einem Termin am 11.03.2009 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die Phase der förmlichen Beteiligung. Die Öffentlichkeit erhält in einer Bürgerversammlung Gelegenheit zur Information, Erläuterung und Abgabe von Stellungnahmen. Zudem können die Unterlagen im Rathaus eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

1)      Bebauungsplan - Planzeichnung

2)      Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3)      Begründung

4)      Vorhaben- und Erschließungsplan

          (Lageplan, Grundrisse, Ansichten)

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro