Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 434

 

 

Kommunalwahlrecht für Alle
Antrag DIE LINKE. vom 23.04.2009, DS I (A) 434


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Offenbach spricht sich für eine Veränderung des Kommunalwahlrechts aus mit dem Zweck, dass alle in der Bundesrepublik seit mindestens 5 Jahren lebenden Migrantinnen und Migranten das aktive und passive Wahlrecht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erhalten.

Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür beim hessischen Städtetag einzusetzen und an den hessischen Landtag und den Bundestag zu appellieren, die notwendige Grundgesetzänderung zu beschließen.


Begründung:

 

Das Thema eines Wahlrechtes für Ausländer wird schon seit Jahrzehnten in Deutschland diskutiert und hat das Ziel, den Integrationsprozess voranzutreiben. Ein Teilerfolg wurde 1992 erzielt, wo eine bestimmte Gruppe von Ausländern, nämlich die EU –Bürgerinnen und Bürger, das kommunale Wahlrecht erhielten.

 

Es ist nicht einzusehen, weshalb weitere Ausländer von dem Integrationsprozess ausgeschlossen bleiben. Denn alle Menschen, die längere Zeit in Offenbach wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, müssen gleichen Einfluss auf die Entwicklung ihrer Stadt und damit auch auf die Zusammensetzung kommunaler politischer Gremien nehmen können. 

 

Der Ausländerbeirat, der bestenfalls an der kommunalpolitischen Meinungsbildung teilnimmt, ist kein politischer Ersatz für die fehlende politische Teilhabe von Menschen aus Nicht-EU-Staaten an einem kommunalpolitischen Entscheidungs-prozess.

 

Die einzige Möglichkeit, diese von vielen als ungerecht empfundene Differenzierung im Kommunalwahlrecht zwischen EU- Ausländern und Nicht-EU-Ausländern abzuschaffen, ist eine Änderung des Grundgesetzes. Gegen eine solche Änderung bestehen keine rechtlichen Bedenken, da das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass diesbezügliche grundgesetzliche Änderungen sogar im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.

Um den Willen der Stadt Offenbach bezüglich des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen zu demonstrieren und um alles in Ihrer Macht stehende zu tun, diesen Willen umzusetzen, halten wir den Beschluss unseres Antrags für geboten.