Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009                                                                                                Eing. Dat. 18.06.2009 Nr. 444 Naturschutzbeirat Antrag Magistratsvorlage Nr. 195/09 (Dez. I, Amt 10) vom 17.06.2009, DS I (A) 444 Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat 5 Personen als Mitglieder und 5 Personen als stellvertretende Mitglieder des Naturschutzbeirates vorschlagen. Begründung:

 

Nach § 52 des Hess. Naturschutzgesetzes sind bei der obersten Naturschutzbehörde und den unteren Naturschutzbehörden unabhängige und sachverständige Naturschutzbeiräte zu bilden. Sie beraten die Naturschutzbehörden in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Der Beirat ist von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.

 

Die Zahl der zu berufenden Mitglieder der Beiräte darf die Zahl zwölf nicht überschreiten. Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder wird auf Vorschlag der anerkannten Naturschutzverbände berufen, die übrigen auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft. Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein und werden vom Magistrat berufen. Bedienstete der unteren Naturschutzbehörde können nicht berufen werden.

 

Die Amtsdauer des Beirates beträgt vier Jahre. Der Ablauf der derzeitigen Wahlperiode am 31.08.2009 erfordert die Berufung neuer Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.