Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009                                                                                                Eing. Dat. 18.06.2009 Nr. 445 Mühlheimer Straße, Anlage von Radfahrstreifen; hier: Projektbeschluss Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009, DS I (A) 445Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: 1. Der Anlage von Radfahrstreifen durch Neuaufteilung des Straßenquerschnittes     einschließlich der Umgestaltung der dazugehörigen Fahrbahnflächen in der     Mühlheimer Straße, zwischen Kettelerstraße und Stadtgrenze Mühlheim, nach     der vom Büro Stete Planung, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für     Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften     detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit  602.900,00 € einschließlich     Planungskosten, wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto     63000.94200 „Radfahrstreifen Mühlheimer Straße (12.04.01)“ SK 09520000,     Projekt 601220000000 Produkt 12.04.01 bereitgestellt:     Mittel aus Vorjahr:               22.900,00 €     Haushaltsplan 2009:         580.000,00 €     Gesamt:                               602.900,00 € 3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:     Zuwendung Land (FAG/GVFG):             282.800,00 €     Bescheid vom 03.12.2008     Kreditmarktmittel:                                      320.100,00 €     Gesamt:                                                      602.900,00 € 4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in  Höhe     von 36.052,57 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. 5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil der o. g.     geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 4.714,78 €/a.     Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022     „Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt 12.01.01,     in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitszustellen. Begründung:

 

Die Mühlheimer Straße ist Teil des beschlossenen Radverkehrsnetzes der Stadt Offenbach (Alltagsroute im Hauptroutennetz). Auf der Mühlheimer Straße ist heute eine sichere Radverkehrsführung lediglich im Bereich zwischen Stadtmitte und Ketteler­straße mittels beidseitiger Radverkehrsanlagen gegeben. Die Radver-kehrsanlangen enden bzw. beginnen heute im Bereich des Knotenpunkts Mühl-heimer Straße / Kettelerstraße. Eine Fortführung der sicheren Verkehrsführung ist für den Radverkehr erforderlich.

 

Mit der Herstellung von beidseitigen Radfahrstreifen auf der vorhandenen Fahrbahn soll die Verkehrssicherheit für Radfahrende erhöht werden. Mit der Maßnahme erfolgt gleichzeitig ein Lückenschluss zwischen dem Radroutennetz der Stadt Offenbach und der Stadt Mühlheim, ferner werden Verbindungen zur Regionalparkroute und zum Grünring von Main zu Main in Höhe der Laskabrücke hergestellt.

 

Die Mühlheimer Straße ist eine klassifizierte Hauptverkehrsstraße (B43). Das Verkehrs­aufkommen beträgt ca. 40.500 Kfz/24h mit einem Anteil Schwerverkehr von ca. 122 Kfz/24h. Das Radverkehrsaufkommen beträgt derzeit geschätzt ca. 300 Radfahrende/­24h. Ferner wird die Mühlheimer Straße mit 176 Kursen im ÖPNV-Linienverkehr bedient.

 

Die Mühlheimer Straße ist in ihrem gesamten Verlauf vierstreifig – zwei Fahrstreifen je Richtung. Durch die Reduzierung der Kfz-Fahrstreifen von derzeit ca. 3,50 m Breite auf 3,25 m (äußere Spur) bzw. 3,00 m (innere Spur) wird Platz geschaffen für einen 1,50 m breiten Radfahrstreifen und einen 1,80 m breiten Parkstreifen mit dazwischenliegendem Sicherheitsabstand von 0,50 m. Im Bereich der derzeit vorhandenen Busspuren (Abschnitt Ulmenstraße – Stadtgrenze) können diese auf eine 4,50 bzw. 4,75 m breite Umweltspur (Busspur mit Radfahrer frei) erweitert werden. Innerhalb dieser Breite ist das Überholen von Radfahrenden durch die Busse ohne gegenseitige Behinderung gut möglich.

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind die heute vorhandenen Fahrbahnflächen und Fahrbahnmarkierungen umzugestalten. Dabei wird der heutige Straßenquerschnitt innerhalb der bestehenden Bordsteinkanten neu aufgeteilt. Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen werden herausgefräst und neu aufgebracht. Da die Fahrbahndecke insgesamt großflächige Beschädigungen aufweist, wird die Fahrbahndecke in gesamter Breite feingefräst und mit einem DSK (dünne Schichten im Kalteinbau) – Belag profiliert und neu hergestellt. Weitere bauliche Eingriffe sind in der Form geringfügiger Bordsteinregulierungen notwendig. Im Bereich der Bushaltestellen werden die Radfahrstreifen unterbrochen und Schutzstreifen markiert.

 

Das Büro Stete Planung, Darmstadt, hat im Auftrag des Amtes für Stadtplanung und Baumanagement den Entwurf für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes einschließlich der Anlage von Radfahrstreifen zwischen Kettelerstraße und Stadt-grenze Mühlheim erstellt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Laut vorliegendem Förderbescheid verliert dieser seine Gültigkeit, wenn bis zum 07.08.2009 nicht mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn zählt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.

 

Über die Maßnahme wurde eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 602.900,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.