Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009

Eing. Dat. 18.06.2009

 

Nr. 448

 

 

 

Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehweges Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen
Gehweges Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 114 g HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 203/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 448


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Zum Umbau der Schloßstraße, werden zusätzliche Mittel in Höhe von
    90.000,00 € bereitgestellt.

2. Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 1.480.000,00 €
    auf nunmehr 1.570.000,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenbe-
    rechnung).

3. Die Kosten in Höhe von 1.570.000,00 € werden bewilligt und bei dem USK
    63000.96140 „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162 (12.01.01)“,
    SK 09520000, Projekt 60112000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel Vorjahre:                1.030.000,00 €
    Haushaltsmittel 2009:                         450.000,00 €
    überplanmäßig:                                     90.000,00 €
    Gesamt:                                           1.570.000,00 €

    Die Deckung in Höhe von 90.000,00 € erfolgt durch Minderausgabe bei dem
    USK 63000.94010 „Mainzer Ring / 36150 u. 36151 (12.01.01)“, SK 09520000,
    Projekt 60112000000, Produkt 12.01.01.

4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2009 vorzunehmen.


Begründung:

Mit Projektbeschluss vom 13.11.2003  (DS I (A) 578) wurde der Umbau der Schloß-straße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) beschlossen. Der 1. Bauabschnitt der o. g. Maßnahme ist bereits ausgeführt.

 

Die Umplanung der Schloßstraße (2.BA) ist mit Projektbeschluss vom 06.11.2008 (DS I (A) 352) auch bereits beschlossen.

 

Im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung am 06.05.2009 kam es zu einer unvorhersehbaren Kostenerhöhung basierend auf zusätzlichen Kosten aus dem Ausschreibungsergebnis.

 

Die Ausführung ist derzeit in unmittelbarer zeitlicher Abhängigkeit zum Ausbau des Schloßplatzes zu sehen und mit dem Amt für „Hessisches Baumanagement“ abgestimmt und muss noch im Jahr 2009 begonnen werden.

 

Im Jahr 2009 stehen lt. Bewilligungsbescheid des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen GVFG-Fördermittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung, welche nur nach erfolgtem Baubeginn abgerufen werden können.

 

Sofern die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht abgerufen werden, besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung in den darauf folgenden Haushaltsjahren. Langfristig besteht auch eine Abhängigkeit hinsichtlich des Deichausbaues. Auch hier erscheint eine bauzeitliche Entzerrung sinnvoll.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 90.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.