Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009                                                                                                Eing. Dat. 18.06.2006 Nr. 450 Integriertes Klimaschutzkonzept hier: Projektbeschluss Antrag Magistratsvorlage Nr. 212/09 (Dez. II, Amt 33) vom 17.06.2009, DS I (A) 450 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: 1. Der Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Integrierten Klimaschutzkonzeptes     für die Stadt Offenbach am Main im Anschluss an die Erstellung der städtischen     CO2-Bilanzierung wird zugestimmt. 2. Die Konzeptkosten liegen - nach Prüfung der Angebote durch das Revisionsamt -     bei 74.951 € und werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und     Reaktorsicherheit mit einem Betrag von 59.961 € gefördert.     Der Zuwendungsbescheid liegt vor. 3. Die Finanzierung wird wie folgt bereitgestellt:     Ausgaben     USK 11300.63560 - Maßnahmen und Projekte im Bereich     „Klimaschutzmanagement“,     SK 67710000 (Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und     Gerichtskosten), Produkt 14.01.01 (Umweltdienstleistungen)     Haushaltsausgaberest aus 2008:        19.532,35 €     Haushaltsplanmittel 2009:                    55.418,65 €                                                                        74.951,00 €     Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Übertragung der     Haushaltsausgabereste.     Einnahmen     USK 11300.16000 - Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte im Bereich     Klimaschutz, SK 54800000 (Kostenerstattungen vom Bund), Produkt 14.01.01     (Umweltdienstleistungen)     Nachtragshaushaltsplan 2009:            50.000,00 €     Haushaltsplan 2010:                                6.963,00 €     Haushaltsplan 2011:                                2.998,00 €                                                                        59.961,00 € Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7. September 2006 (DS I (A) 233/06) den Magistrat aufgefordert, ein Klimaschutzprogramm zu entwickeln / zu beauftragen, welches die Umsetzung von relevanten Klimaschutzmaßnahmenfeldern enthält und dadurch zu einer messbaren Reduzierung des CO2-Ausstoßes beiträgt.

 

In einer ersten Phase wurde hierfür eine Bilanzierung der CO2-Emmissionen für Offenbach am Main vorgenommen. Diese Phase ist abgeschlossen und die CO2-Bilanz wird in Kürze fertig gestellt. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für die in einem nächsten Schritt zu erstellende Abschätzung von Minderungspotenzialen in einem umsetzungsorientierten Integrierten Klimaschutzkonzept. Sie helfen bei der Entwicklung konkreter CO2-Minderungsszenarien und stellen den rechnerischen Bezugsrahmen für die Überprüfung der Wirksamkeit konkreter Klimaschutzmaßnahmen dar.

 

Der in der zweiten Phase zu entwickelnde Maßnahmenkatalog soll neben einem Evaluations- und Controllingsystem auch Konzepte zur Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.

 

Anforderungen, die bei der Bearbeitung zu berücksichtigen sind, sind z.B.:

 

§   Potenzialabschätzungen (Betrachtung aller relevanten Sektoren) zur Minderung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen

§   Darstellung der zu erwartenden Investitionskosten für einzelne Maßnahmen

§   Erwartete personelle Ausgaben für Umsetzung und Marketing der Maßnahmen

§   Darstellung aktuelle und prognostizierte Energiekosten bei Umsetzung des Konzeptes

§   Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen

§   Beteiligung relevanter Akteure („Partizipative Erstellung“)

§   Überschlägige Berechnungen zur regionalen Wertschöpfung

§   Konzept für ein Controlling-Instrument

§   Konzept für Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Finanzierung der Kosten ist über die Haushaltsausgabereste aus 2008 (19.532,35 €), vorbehaltlich deren tatsächlicher Festsetzung, und den Haushaltsplanansatz 2009 (70.000 EURO) gewährleistet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert das Konzept mit 59.961 € in den Jahren 2009-2011 und trägt somit 80% der erforderlichen Mittel. Da die Förderrichtlinien erst im Herbst 2008 bekannt gemacht wurden, konnten die Zuschüsse noch nicht im Haushaltsplan 2009 eingestellt werden. Die Einnahmen werden in den Nachtragshaushaltsplan 2009 aufgenommen. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 werden die zugesagten Fördermittel ebenfalls eingestellt.