Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009

Eing. Dat. 18.06.2009

 

Nr. 453

 

 

 

Beteiligungsbericht 2008 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 221/09 (Dez. III, Amt 20) vom 17.06.2009, DS I (A) 453


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

den beiliegenden Beteiligungsbericht 2008 der Stadt Offenbach am Main gemäß
§ 123a Absatz 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.


Begründung:

 

Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen.

Anlage