Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.06.2009

Eing. Dat. 18.06.2009

 

Nr. 454

 

 

Aktive Innenstadt Offenbach
hier: Räumliche Festlegung des Gebietes der „Aktiven Innenstadt Offenbach“
als Städtebauförderungsgebiet des Programms „Aktive Kernbereiche“
gemäß § 171 b BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 227/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 454


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Das innerstädtische Geschäftszentrum der Stadt Offenbach wird gemäß § 171 b BauGB als Programmgebiet des Hessischen Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Kernbereiche“ beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Aktive Innenstadt Offenbach“.

Das Gebiet wird umschlossen von der Berliner Straße, Bieberer Straße,
Wilhelmsplatz, Geleit- und Kaiserstraße und bezieht die Eingangssituation zur Innenstadt in den Bereichen
    - Domstraße, Luisen- und Bahnhofstraße,
    - Frankfurter Straße zwischen Luisen- und Kaiserstraße,
    - Großer Biergrund, Berliner Straße und Ziegelstraße sowie
    - das Areal um den Hauptbahnhof
in das Programmgebiet mit ein.

Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.


Begründung:

 

Die Innenstadt Offenbachs als zentraler Versorgungsbereich für Stadt und Region ist einem steten Wandel unterworfen und dabei von Funktionsverlusten bedroht bzw. teilweise bereits betroffen.

 

Um die weitere Entwicklung der Innenstadt positiv zu beeinflussen, hat sich die Stadt Offenbach im Jahr 2008 erfolgreich um Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche“ beworben. Im Sinne des § 171 a BauGB zielt dieses Programm darauf ab, zentrale Versorgungsbereiche, die von städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Dabei soll der räumliche Zuschnitt eine zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahme gewährleisten. Dementsprechend wurde im Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach für das Programm vom August 2008 eine räumliche Abgrenzung getroffen, die nunmehr förmlich beschlossen werden soll.

 

Die Beschlussfassung des Programmgebietes der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ wird vom Zuschussgeber bis zum 15. Juli 2009 gefordert. Zur Fristwahrung und Sicherung des Verbleibs der Stadt Offenbach im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche“ des Landes Hessen ist die Beschlussfassung daher erforderlich.

 

Das „Forum Aktive Innenstadt Offenbach“ erarbeitet derzeit in breiter Beteiligung das Integrierte Handlungskonzept zur mittelfristigen städtebaulichen Entwicklung der Innenstadt. Darin werden Maßnahmen formuliert, die - aus Städtebauförderungsmitteln des Programms „Aktive Kernbereiche“ finanziell gefördert - in der 8-jährigen Programmlaufzeit bis 2016 umgesetzt werden sollen. Da der Prozess der Erarbeitung dieses Integrierten Handlungskonzepts noch nicht abgeschlossen ist, muss die mit diesem Beschluss vorgenommene parzellenscharfe räumliche Abgrenzung des Programmgebiets der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ nach Vorliegen der abgestimmten Maßnahmenvorschläge ggf. nochmals angepasst werden. Dies kann gemeinsam mit der Beschlussfassung über das Integrierte Handlungskonzept für die „Aktive Innenstadt Offenbach“ erfolgen, voraussichtlich in der STVV-Sitzung am 03.12.2009.

 

Dieses Vorgehen, mit einer eventuellen Wiederholung der Beschlussfassung über das Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“, ist mit dem Zuschussgeber abgestimmt.

Anlage:

Lageplan