Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.07.2009                                                                                                Eing. Dat. 16.07.2009 Nr. 463 Formwandel der Wasserverbände hier: Auflösung des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Bieber Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/09 (Dez. III) vom 15.07.2009, DS I (A) 463 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: I.   Die Vertreter/innen der Stadt Offenbach werden beauftragt, in der      Verbandsversammlung des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Bieber (WUB) für      die Auflösung des Wasserverbandes zum 31.03.2011 zu stimmen. II.  Der Verbandsvorstand wird beauftragt, den zwischen den Stadtwerken Dietzenbach      GmbH und dem WUB bestehenden „Vertrag für die Kaufmännische Betriebsführung“      vom 30.10.2007 sowie den zwischen den Städtischen Betrieben Dietzenbach und dem      WUB bestehenden „Vertrag für die Technische Betriebsführung“ vom 02.03.2006 mit      Wirkung zum 31.03.2011 fristgemäß zu kündigen. III. Nach erfolgter Auflösung des WUB werden die bisherigen Aufgaben des WUB in einer      öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den ehemaligen Mitgliedern des      Verbandes nach - Anlage - dieser Drucksache vereinbart. Begründung: Die vorliegende Vorlage wurde mit den betroffenen Städten abgestimmt und die Ziffern I – III des Tenors zur Beschlussfassung gleichlautend verfasst. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 (1) i.V.m. § 51 Nr. 11 HGO.

 

Zu I.

Eine Arbeitsgruppe der Bürgermeister bzw. deren Stellvertreter der Mitgliedsstädte des Wasserverbandes Unterhaltung der Bieber (WUB), Offenbach, Mühlheim, Dietzenbach, Dreieich und Heusenstamm hat unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde und mit juristischer Betreuung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund eine „verschlankte Lösung“ als Ziel nach der Auflösung des WUB  in der Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entwickelt.

 

Die Vorlage in der Fassung der Drucksache 305/XVI ist nun auf Wunsch der beteiligten Städte in einer rechtlich und redaktionellen Schlussabstimmung mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund als gemeinsame Vorlage entwickelt worden.

 

Damit ist nicht nur das Ziel eines Formwandels des Wasserverbandes erreicht, sondern auch das wichtige politische Ziel und Ergebnis interkommunaler Zusammenarbeit in Form dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Der WUB soll mit Wirkung zum 31.03.2011 aufgelöst werden. Die Aufgaben des WUB sollen ab dem 01.04.2011 durch Abschluss einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung direkt von einem Leitungsgremium bestehend aus dem/der Oberbürgermeister/in bzw. den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen der oben genannten Städte kraft Amtes oder einem/einer von diesen jeweils benannten Vertreter/in  wahrgenommen werden. Die öffentlichrechtliche Vereinbarung soll die Möglichkeit eröffnen, dass die Kommunen zwar die Unterhaltung der Bieber in eigener Verantwortung vornehmen, sie aber verpflichtet sind, die Aufgaben mit den anderen Städten zu koordinieren. 

 

Die Maßnahmen der Hochwasserschutzplanung nimmt derzeit der Wasserverband Rodau-Bieber (Oberverband)  in Rodgau wahr, in dem der WUB derzeit Mitglied ist. (2 Sätze gestrichen) Den derzeitigen Mitgliedern des WUB  soll die Möglichkeit eingeräumt werden, nach der Auflösung des WUB als Einzelmitglied im Wasserverband Rodau-Bieber vertreten sein zu können.

 

Zu II.

Der „Vertrag für die Technische Betriebsführung“ und der „Vertrag für die Kaufmännische Betriebsführung“, die der WUB  mit den städtischen Betrieben Dietzenbach (Eigenbetrieb)  bzw. mit den Stadtwerken Dietzenbach GmbH geschlossen hat, um Aufgaben zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands der Bieber sowie der Ufer der Bieber und der Verwaltung zu übertragen, sind mit unterschiedlichen Kündigungsfristen zu kündigen: Der „Vertrag über die Technische Betriebsführung“ vom 02.03.2006 endet mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 31.03.2011, der „Vertrag über die Kaufmännische Betriebsführung“ vom 30.10.2007 mit einer 12-monatigen Kündigungsfrist zum 31.03.2011. Die Kündigungen der Verträge durch den Verbandsvorstand des WUB sollen fristgemäß erfolgen.

 

Zu III.

Zwischen den Städten soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung des Gewässers Bieber geschlossen werden – Anlage 1 -. Die beteiligten Städte bilden einen Lenkungsrat, der mindestens einmal jährlich tagt und der zur Aufgabe hat, die Unterhaltungsmaßnahmen zu koordinieren. Die Städte vereinbaren die Maßnahmen möglichst einvernehmlich zu regeln. Sofern eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, soll im Lenkungsrat ein förmlicher Beschluss gefasst werden.  Der Vorsitz des Lenkungsrates wechselt jährlich.

 

Anlage: Öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung des Gewässers Bieber