Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 467

 

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 633
„Wohngebiet östlich der Siemensstraße“
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Magistratsvorlage Nr. 300/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 467


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Einleitungsbeschluss (§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB)

Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 633 liegt in der Gemarkung Bürgel, Flur 8,
und wird umgrenzt:

Im Norden
    - von den Nord- und Nordwestgrenzen der Grundstücke 12/24, 12/25 und
      12/31. Das Grundstück 12/30 liegt nicht im Geltungsbereich.

Im Osten
    - von einer Linie, die in ca. 100 m Entfernung von der Siemensstraße parallel zu
      dieser Straße verläuft und die heutigen Grundstücke 12/24, 12/25 und 12/26
      durchschneidet.

Im Süden
    - von den Süd- und Südwestgrenzen der Grundstücke 12/24 und 12/31.

Im Westen
    - von der Grenze zwischen den Grundstücken 12/24 und 12/31 einerseits und
      der Siemensstraße bzw. dem Grundstück 12/30 andererseits.

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.


Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 633 soll das Planungsrecht für den Bau eines Wohngebiets mit 70 Reihenhäusern inklusive interner Erschließung und Gemeinschaftsanlagen geschaffen werden.


Begründung:

 

Die Vorhabenträgerin Deutsche Reihenhaus AG (DRH AG) mit Sitz in Kaiserslautern beabsichtigt an diesem Standort ein Wohngebiet mit 70 Reihenhäusern in energiesparender Bauweise mit den erforderlichen Stellplätzen und Garagen zu errichten. Dazu sollen auch die erforderlichen internen Erschließungsstraßen und Wege, ein zentraler begrünter Gemeinschaftsplatz sowie ein kleines Blockheizkraftwerk für die gemeinsame Energieversorgung realisiert werden.

 

Durch die zentrale städtische Lage in der Nähe zur Innenstadt, zum Bahnhof Offenbach-Ost und zu weiteren wichtigen Infrastruktureinrichtungen besitzt das neue Wohngebiet eine hohe Lagegunst. Mit der Umnutzung dieses Westteils des ehemaligen gewerblichen „Tack-Geländes“ wird den städtischen Zielen der nachhaltigen Innenentwicklung und des ressourcensparenden Umgangs mit Grund und Boden entsprochen. Das neue Wohngebiet wird sich zur Siemensstraße hin ausrichten, dadurch die westlich davon bestehende Wohnnutzung nach Osten hin arrondieren und somit die Entwicklung der Siemensstraße zur Wohngebietsstraße weiterführen. Passive Schallschutzmaßnahmen und Schutzabstände sollen gewährleisten, dass die Betriebe des Gewerbegebiets v. a. östlich des neuen Wohngebiets und die ESO-Betriebe in ihrer Nutzungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden. Auch der Schalleintrag durch die in 100 m Entfernung im Norden verlaufende Bahnlinie soll möglichst weit verringert werden.

 

Das neue Wohngebiet wird im preisgünstigen Segment für die Eigentumsbildung einer breit gefassten Zielgruppe bereitgestellt. Daher werden mit diesem Vorhaben die Wohnraumversorgung und die Stadtentwicklung der Stadt Offenbach unterstützt, indem für die Eigentumsbildung und Ansiedlung dieser Zielgruppe das bisherige Angebot erweitert werden kann. Die Reihenhäuser werden als Teileigentum nach dem Wohneigentumsgesetz veräußert, sodass sich das gesamte Wohngebiet mit allen Erschließungsanlagen als gemeinsam bewirtschaftete Einheit einer Eigentümergemeinschaft darstellen wird. Dadurch werden gemeinschaftliche Verantwortung und eine positive Quartiersidentität im Wohngebiet gefördert, die auch das Stadtbild entlang der Siemensstraße aufwerten kann.

 

Die Vorhabenträgerin hat in ihrem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vom 21.07.2009 bestätigt, dass sie mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer Freudenberg Immobilien Management GmbH mit Sitz in Weinheim über die Fläche des Geltungsbereiches in Kaufverhandlungen steht, die in den kommenden Wochen zum Abschluss gebracht werden sollen. Die unbebauten Flächen unmittelbar östlich des Geltungsbereiches verbleiben beim o. g. derzeitigen Grundstückseigentümer und sollen einer mit dem neuen Wohngebiet verträglichen Gewerbenutzung zugeführt werden.

 

Die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen wird in einem Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Offenbach und der Vorhabenträgerin geregelt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 633 erfüllt die in § 13 a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Anlagen

1. Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches                  (Stand 11.08.2009)

2. Bebauungskonzept (Stand 11.08.2009)

3. Beschreibung des Vorhabens (Stand.11.08.2009)

4. Versorgungskonzept / Energietechnik (Stand 11.08.2009)

 

Verteiler:
15 x HFB
 1 x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UPB)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro