Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 469

 

Mühlheimer Straße, Anlage von Radfahrstreifen
hier: Erhöhung Projektbeschlusssumme

Magistratsvorlage Nr. 306/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 469


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Anlage von Radfahrstreifen in der Mühlheimer Straße, werden zusätzliche
    Mittel in Höhe von 90.000,00 € bereitgestellt.  

2. Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 602.900,00 € auf
    nunmehr 692.900,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

3. Die Kosten in Höhe von 692.900,00 € werden bewilligt und bei dem USK
    63000.94200 „Radfahrstreifen Mühlheimer Straße (12.04.01)“, SK 09520000,
    Projekt 601220000000, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel Vorjahre:                  22.900,00 €
    Haushaltsmittel 2009:                      580.000,00 €
    Haushaltsmittel 2010:                        90.000,00 €
    Gesamt:                                           692.900,00 €

4. Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im Haus-
    haltsplan 2009 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 90.000,00 € vorgesehen.

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss vom 02.07.2009  (DS I (A) 445) der Maßnahme Anlage von Radfahrstreifen durch Neuaufteilung des Straßenquerschnittes einschließlich der Umgestaltung der dazugehörigen Fahrbahnflächen in der Mühlheimer Straße, zwischen Kettelerstraße und Stadtgrenze Mühlheim mit einem Kostenaufwand in Höhe von 602.900,00 € zu Lasten des USK 63000.94200 „Radfahrstreifen Mühlheimer Straße (12.04.01)“ zugestimmt.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben.

Nach Prüfung des vorliegenden Submissionsergebnisses schließt die Gesamtmaßnahme unter Zugrundelegung des günstigsten Angebotes mit insgesamt 692.900,00 € ab.

 

Die Maßnahme wurde daraufhin erneut vom Revisionsamt geprüft, u.a. hat die Prüfung der Einheitspreise des preisgünstigsten Bieters ergeben, dass die Preisbildung nicht zu beanstanden ist.

Die Höhe der Angebote ist mit den steigenden Preisen der letzten Monate aufgrund des Konjunkturprogrammes, vor allem aber in den Einheitspreisen für den DSK (dünne Schichten im Kalteinbau) - Belag zu begründen. Die Kostensteigerung war im Vorfeld nicht absehbar und daher auch nicht vermeidbar.

 

Mit der Ausführung der erforderlichen Arbeiten muss sofort nach Bereitstellung der zusätzlichen Mittel begonnen werden, da sonst der Förderbescheid seine Gültigkeit verliert. Als Baubeginn zählt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.

 

Für das Jahr 2009 stehen lt. Bewilligungsbescheid des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen FAG/GVFG Fördermittel in Höhe von insgesamt

282.800,00 € zur Verfügung.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 90.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgt entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.