Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 471

 

 

Sportanlage Rosenhöhe, Lauterbornweg 7 in Offenbach, Sanierung
Heizung und Sanitär
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Magistratsvorlage Nr. 311/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 471


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung des Funktionsgebäudes der Sportanlage Rosenhöhe, Lauter-
    bornweg 7 in Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
   
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 600.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK
60010.50000,
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur“ SK 61610001, Produkt
    01.01.08, PN V 8088, bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009                 600.000
,00 €

 

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:


Das Sportzentrum Rosenhöhe liegt am süd-westlichen Stadtrand von Offenbach. Die Sportanlage ist eine vielbenutzte Sportstätte der Stadt Offenbach. Hier befin-den sich sowohl Rasenplätze als auch ein Hartplatz und eine 400-m-Leicht-athletik-Laufbahn, sowie ein Funktionsgebäude aus dem Jahr 1962. Dieses ent-hält Umkleiden, Dusch- und WC-Räume sowie Abstell-, Putz- und Technikräume. Beheizt wird das Gebäude durch Fernwärme. Die Erwärmung des Brauchwassers erfolgt zum Einen über das Heizungsnetz, zum Anderen über eine Solaranlage.

Der technische und hygienische Zustand der sanitären Anlagen ist äußerst unbe-friedigend. Die Anzahl der WC- und Duschplätze ist nicht ausreichend für die An-zahl der Nutzer. Zudem fehlen sowohl ein barrierefreies WC als auch ein Erste-Hilfe-Raum. Da die Umkleideräume in den vergangenen Jahren bereits teilweise durch die GBM renoviert wurden, sind diese nur in geringem Umfang von der Maßnahme betroffen. Die vorhandene Fernwärmeübergabestation einschließlich der Warmwasserbereitung ist altersbedingt technisch nicht mehr haltbar. Dies betrifft auch die Abluftanlage, welche in Teilen bereits außer Betrieb genommen werden musste.

Umfang der Maßnahme:

-       Optimierung des Grundrisses zur Verbesserung der Ausnutzung der Ge-bäudefläche und Einrichtung eines barrierefreien WC und eines Erste-Hilfe-Raums.

-       Sanierung der Sanitäranlagen und Erhöhung der Anzahl an Dusch- und Toilettenplätzen.

-       Ersatz der Fernwärmeübergabestation und der zentralen Warmwasserbe-reitung.

-       Installation einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zur Unterstützung der Warmwassererwärmung.

-       Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage einschließlich der Lüftungskanäle.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten eine de-taillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit insgesamt

600.000,00 € abschließt.

 

In Abstimmung mit dem für die Platzvergabe zuständigen Gebäudemanagement (GBM) sowie dem Sportbüro soll die Sanierungsmaßnahme in den Wintermo-naten 2009/2010 umgesetzt werden.

 

Mit der Vorbereitung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.